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Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.

Zuständig:

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Ablauf:

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.

Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom  Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde  mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nicht deutschen Staatsangehörigen)
  • wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)

Kosten:

13 Euro

Rechtsgrundlage:

Hohenloher Kultursommer

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

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