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Landratsamt Hohenlohekreis Postfach 13 62 74643 Künzelsau Allee 17 (Gebäude A) Allee 16 (Gebäude B und C) 74653 Künzelsau Tel.: 07940 18-0 (Zentrale) Fax: 07940 18-336 E-Mail: info@hohenlohekreis.de cm city media GmbH DienstleistungenErsatzbescheinigung(bis 2010: Ersatzlohnsteuerkarte)Wenn die Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung ("Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011") verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Zuständig:das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers Voraussetzung:Ihre Lohnsteuerkarte 2010 oder bereits ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 ist verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden. Ablauf:Sie müssen bei Ihrem zuständigen Finanzamt die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beantragen. Sie benötigen dafür das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011", das Sie bei Ihrem Finanzamt oder hier unter "Formulare & Onlinedienste" erhalten. Darin müssen Sie unter anderem ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass die Ersatzbescheinigung nicht für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis benutzt wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Frist:Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 2011 ist nur bis zum Ablauf des Jahres 2011 möglich. Kosten:Es entstehen keine Gebühren für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beim Finanzamt. Sonstiges:Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a Einkommensteuergesetz) und wird ab dem Jahr 2012 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Weitere Informationen zum neuen elektronischen Verfahren und dem Weg dorthin erhalten Sie auch unter www.elster.de (Arbeitnehmer/Elektronische Lohnsteuerkarte). Rechtsgrundlage:§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 InformationDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Ämter AktuellAktuelle Informationen und Neuigkeiten unserer Ämter und Betriebe in der ![]() |