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Landratsamt Hohenlohekreis Postfach 13 62 74643 Künzelsau Allee 17 (Gebäude A) Allee 16 (Gebäude B und C) 74653 Künzelsau Tel.: 07940 18-0 (Zentrale) Fax: 07940 18-336 E-Mail: info@hohenlohekreis.de komm.on.line GmbH WunschkennzeichenWunschkennzeichen online reservieren![]() Sie können sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren. Tragen Sie dazu Ihr Wunschkennzeichen in die Felder ein und klicken sie auf "Kennzeichen prüfen". Die Länge der Buchstabeneingabe ist auf 2 Zeichen, die Länge der Zifferneingabe auf 3 Zeichen beschränkt. Buchstaben werden in Groß- oder Kleinschreibung akzeptiert. Die Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, und SS können nicht ausgewählt werden! Eine Anfrage und die Reservierung kann nur erfolgen, wenn Sie
War die Reservierung Ihres Kfz-Wunschkennzeichens erfolgreich, so wird dieses Kennzeichen für Sie 3 Monate bereitgehalten. Sie erhalten das Kennzeichen mit der Zulassung des Fahrzeugs bei unseren Zulassungsstellen zugeteilt. Nach Ablauf der Frist verfällt die Reservierung. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Reservierung und der späteren Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges elektronisch gespeichert. Mit Absenden der Reservierung unterstellen wir Ihr Einverständnis hierzu. Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet 10,20 € , bei einer Onlinereservierung oder bei telefonischer Reservierung zusätzlich 2,60 €. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs in den Zulassungsstellen. Öffnungszeiten der Zulassungsstellen Künzelsau und ÖhringenMontag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag HinweiseWenn Sie die Online-Wunschkennzeichen-Reservierung benutzen wollen, dann beachten Sie bitte diese Hinweise! Falls Sie mit Netscape arbeiten: Falls Sie mit dem Internet-Explorer von Microsoft arbeiten: Für Windows 2000 gilt es, sich das Update für die 128-Bit-Verschlüsselung (Windows 2000 High Encryption Pack) direkt von Microsoft herunterzuladen. Der Link auf die Startseite lautet hier: http://www.microsoft.com/ Wichtige Änderung bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs ab 1. Juli 2007Ab dem 1. Juli 2007 darf auch in Baden-Württemberg die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat. Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde erfolgt erst, wenn Sie die "Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug" (Vordruck "Kasse 1005a - Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer-Zulassung") vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Zulassungsbehörde abgegeben haben! Ein Infoblatt der Steuerverwaltung mit näheren Hinweisen zum Verfahren sowie die Formulare zum Lastschrifteinzug finden Sie auf den Seiten des Portals der Finanzämter in Baden-Württemberg. Zur Homepage "Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg" Formulare
Für die Zulassung selbst ist kein Antragsformular erforderlich; die benötigten Angaben werden bei Ihrem Besuch in der Zulassungsstelle direkt abgefragt und elektronisch erfasst. Zahlungen mit der Geldkarte oder EC-Karte sind möglich. ÖffnungszeitenZulassungsstellen Künzelsau und Öhringen Montag KontaktZulassungsstelle Künzelsau Zulassungsstelle Öhringen ![]() |