Hohenlohekreis

Seitenbereiche

Schriftgröße:

Schriftgröße ändern Schriftgröße ändern
France English
Navigation

Seiteninhalt

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands?
Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger?
Wo benötigen wir mehr Schulen?
Reichen die Studienplätze aus?
Werden weitere Altenheime benötigt?

Um all diese Fragen beantworten zu können, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

Wofür ist der Zensus gut?

Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. 

Wer führt den Zensus durch?

Die Statistischen Ämter des Bundes sowie der Länder arbeiten zusammen. Diese bereiten die Befragungen vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Im Landratsamt Hohenlohekreis wurde eine Erhebungsstelle eingerichtet, die die Befragungen koordiniert und zusammen mit den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführt.

Die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden von den Erhebungsbeauftragten persönlich besucht und befragt. Diese führen einen speziellen Ausweis mit sich, der die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit bestätigt.

Wer wird befragt?

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Die Ausgangsdaten werden in erster Linie durch die Melderegister der Kommunen geliefert. Um Über- und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht.

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt.

In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Gebäuden oder Wohnungen. Diese Befragung erfolgt durch das Statistische Landesamt mittels direkter Anschreiben an die betreffenden Haushalte. Diese erhalten einen Zugang zu einem Online-Fragebogen.

Weitere Informationen

Hier geht es zu den Erklärvideos zum Zensus 2022:
„Was ist der Zensus?“
„Wie funktioniert der Zensus?"
"Haushaltebefragung - was ist das?"
"Gebäude- und Wohnungszählung"
"Datenschutz"
"Gesundheit"
"Wohnen"
"Bildung und Kinderbetreuung"

Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion sowie mit arabischen, türkischen, polnischen und russischen Untertiteln zur Verfügung.

Statistisches Bundesamt
Statistisches Landesamt
Informationen zum Datenschutz

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Landratsamt Hohenlohekreis
Erhebungsstelle ZENSUS 2022
Allee 17
74653 Künzelsau

Erhebungsstellenleitung
Birgit Stitz-Schad
Zimmer: A131
Tel.: 07940 18-1107
E-Mail schreiben

Stellvertretende Erhebungsstellenleitung
Friederike Höhn
Zimmer: A130
Tel.: 07940 18-1115
E-Mail schreiben