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Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde im Jahr 1957 ins Leben gerufen. Er ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union zur Investition in Menschen und soll den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung erschließen.
Um den aktuellen, lokalen Bedürfnissen vor Ort entsprechen zu können, legen die Mitgliedsstaaten und Regionen beim ESF ihre eigenen Operationellen Programme vor. Die Höhe der ESF-Finanzmittel ist regional verschieden und vom relativen Wohlstand der jeweiligen Region abhängig.
Baden-Württemberg ist im Rahmen des Ziels „Investition in Wachstum und Beschäftigung“ förderfähig. Das Operationelle Programm in Baden-Württemberg steht unter dem Motto: „Chancen fördern“.
Die ESF-Schwerpunkte sind in Baden-Württemberg in Prioritätsachsen untergliedert:
A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen D: Technische Hilfe
Der Regionale ESF-Arbeitskreis „Partnerschaft für Beschäftigung“ entscheidet unter dem Vorsitz von Herrn Ersten Landesbeamten Gotthard Wirth über die Schwerpunktsetzung innerhalb einer regionalen Arbeitsmarktstrategie und welche Projekte ein positives Votum für die weitere Antragstellung erhalten. ESF-Projekte müssen mit mindestens 50% mit nationalen Mitteln kofinanziert werden.
Die Anträge für ESF-Projekte im Hohenlohekreis sind zentral bei der Landeskreditbank in Karlsruhe einzureichen. Jeweils für das Folgejahr sind ESF-Projektanträge bis zum 30.09. abzugeben. Falls vorhanden, können mögliche Kontingent-Restmittel zum 31.05. für das laufende Jahr beantragt werden.
Das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen zum ESF sind auf der Internetseite ESF-BW abrufbar.
Die Geschäftsstelle des Regionalen ESF-Arbeitskreises koordiniert zwischen regionalen ESF-Interessierten, Projektträgern, Antragstellern, Mitgliedern des Regionalen Arbeitskreises, der L-Bank und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.
Bis zum 30. September 2020 können für das Jahr 2021 Projektanträge für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingereicht werden.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union (EU). Er fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots, für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Damit unterstützt er junge und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende.
In der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 orientiert sich die Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) eng an der Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg stehen in diesem Zeitraum EU-Mittel in Höhe von knapp 260 Millionen Euro bereit.
Für regionale Projekte sind rund 92 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon steht dem Hohenlohekreis pro Kalenderjahr in der Regel ein Förderkontingent in Höhe von 180.000 Euro zur Verfügung. Aus dem Vorjahr stehen darüber hinaus im kommenden Förderjahr noch weitere Mittel zusätzlich bereit. Für das Jahr 2021 steht daher voraussichtlich ein Kontingent in Höhe von ca. 200.000 Euro zur Verfügung.
Über das elektronische Antragsverfahren ELAN können für das Jahr 2021 Projektanträge zentral bei der Landeskreditbank in Karlsruhe eingereicht werden. Zeitgleich sind Kopien bei der ESF-Geschäftsstelle im Hohenlohekreis vorzulegen. Die Frist endet am 30.09.2020. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter www.esf-bw.de zu finden.
Die Anträge müssen eines der folgenden Ziele beinhalten:
Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von
Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind oder
Ziel C 1.1.: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Die vom ESF-Arbeitskreis gewünschten Projektinhalte zu diesen Zielen sind in der Arbeitsmarktstrategie 2021 des Hohenlohekreises detailliert dargestellt. Diese befindet sich auf der Internetseite des Hohenlohekreises: www.hohenlohekreis.de unter Bürgerservice/Jugend und Soziales/Europäischer Sozialfonds.
Das Mindestvolumen der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts ist auf 30.000 Euro festgelegt. Je Vorhaben muss die planmäßige Teilnehmeranzahl mindestens zehn Personen umfassen. Mit der Antragstellung ist eine gesicherte nationale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 50 Prozent nachzuweisen.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Hohenlohekreis, Tel. 07940 18-897 und per E-Mail unter andrea.roll(@)hohenlohekreis.de, gerne zur Verfügung.
Grundlagenpapier für die Vergabe der zusätzlichen Fördermittel
Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2020
Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2021
Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2022
Pressemitteilung: Förderaufruf für das Jahr 2021
Pressemitteilung: Zusätzliche Fördermittel des ESF für den Hohenlohekreis
Im Hohenlohekreis
Geschäftsstelle ESF
Förderperiode 2014 - 2020
Andrea Roll
Allee 16
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 18-1897
E-Mail schreiben
Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Statistischen Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.
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