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Hauptziel der Behindertenbeauftragten in Deutschland ist es, die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten und umzusetzen. Die kommunale Behindertenbeauftragte ist dabei unabhängig und weisungsungebunden.
Aufgabenbeschreibung (in einfacher Sprache)
Sie ist Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung und für deren Angehörige. Sie berät zu allen Lebenslagen.
Sie nimmt Beschwerden an und unterstützt dabei, Beschwerden an die zuständigen Personen weiter zu leiten.
Sie berät den Landkreis zum Thema Barrierefreiheit.
Sie macht Sensibilisierungsarbeit. Das bedeutet: Sie informiert die Gesellschaft über Barrierefreiheit und Inklusion. Zum Beispiel durch Aktionstage oder Pressemitteilungen.
Das sind ihre Ziele (in einfacher Sprache)
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Sie sollen selbst bestimmen wie sie leben möchten.
Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen im Hohenlohekreis selbstverständlich zusammenleben. Das nennt man Inklusion.
Die Gesellschaft soll besser über Barrierefreiheit und Inklusion Bescheid wissen. Vorurteile sollen abgebaut werden.
Die Arbeit der Inklusionsbeauftragten
wird unterstützt durch das Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Integration
aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Landratsamt Hohenlohekreis
Dezernat für Familie, Bildung und Gesundheit
Kommunale Behindertenbeauftragte
Allee 17
74653 Künzelsau
Ansprechpartnerin:
Elke Schöll
Tel.: 07940 18-1333
Fax: 07940 18-1505
E-Mail schreiben
Termine nach vorheriger Vereinbarung