Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Aktuelles
- Landkreis
- Bürgerservice
- Landratsamt
- Tourismus & Wirtschaft
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Wir möchten Ihnen in dieser Übersicht eine kleine Hilfestellung an die Hand geben, um Ihnen den Weg zur Zulassungsstelle zu erleichtern.
Benötigte Unterlagen für individuelle Anliegen bei der KFZ-Zulassungsbehörde
Zur Zulassung eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeugs ist die Vorlage einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer notwendig. Ein entsprechendes Formular können sie hier herunterladen. Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt zur Zulassungsbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Portal der Zollbehörde in Baden-Württemberg.
Firmen benötigen eine Gewerbeanmeldung und Gesellschaften zusätzlich einen Handelsregisterauszug.
Frei Berufliche müssen einen Briefkopf als Nachweis für das Gewerbe vorlegen.
Vertretung/Vollmacht!
Falls Sie die Zulassung eines fabrikneuen oder abgemeldeten Fahrzeugs oder die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs auf Ihren Namen nicht selbst vornehmen wollen, sondern eine Vertretung beauftragen, benötigt der Beauftragte den Ausweis des künftigen Fahrzeughalters, eine schriftliche Vollmacht sowie die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Dies gilt auch für Ehegatten!
Bei Verlustmeldungen hat der Halter persönlich zu erscheinen.
Bitte beachten Sie!
Auf jeden Einzelfall einzugehen, würde den hier möglichen Rahmen sprengen. Deshalb werden nur die am häufigsten vorkommenden Fälle aufgezeigt. Es wird jeweils von handelsüblichen PKW ausgegangen, da diese den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestandes ausmachen. Für LKW, Anhänger, Krafträder, Dreiräder, Arbeitsmaschinen, Zweitaktfahrzeuge, Oldtimer und sonstige Fahrzeuge können zum Teil andere gesetzliche Vorschriften gelten, wodurch sich geringfügige Abweichungen von der unten aufgeführten Tabelle ergeben können.
Folgende Unterlagen werden bei der Zulassung benötigt:
1. Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, mit Halterwechsel, das bisher im Hohenlohekreis zugelassen war
3. Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
4. Halterwechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt
5. Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeugs auf den bisherigen Fahrzeughalter
6. Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
7. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
8. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
9. Erneuern der Stempelplakette (auf dem Kennzeichenschild)
10. Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises:
11. Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt:
12. Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenwechsel:
13. Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
14. Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischer Änderung
15. Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen
16. Saisonkennzeichen
17. Kurzzeit-Kennzeichen
18. Ausfuhrkennzeichen für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug
19. Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug
Seit dem 01.07.2010 sind Fahrzeuge auch bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens steuerpflichtig. Die Steuerpflicht dauert, solange das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.
Deshalb ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Es werden auch ausländische Bankverbindungen aus dem europäischen Ausland anerkannt. Hier wird jedoch die IBAN-Nr. und der BIC benötigt.
Kann keine deutsche oder ausländische (IBAN mit BIC) Bankverbindung angegeben werden, muss der Fahrzeughalter vor Erteilung des Ausfuhrkennzeichens den errechneten Steuerbetrag direkt beim Zollamt in Neu-Kupfer einbezahlen. Über das genauere Vorgehen informieren wir Sie dann bei uns vor Ort.
20. Fahrzeuge aus dem Ausland
Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neu-, Gebrauchtwagen eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf.Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
Zulassungsstelle Künzelsau
74653 Künzelsau
Allee 17
Tel.: 07940 18-500
Fax: 07940 18-223
E-Mail schreiben
Zulassungsstelle in Künzelsau
Montag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende