Hohenlohekreis

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der Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises

Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, werden zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der öffentlichen Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt (§ 51 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 und § 95 des Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG).

Am 01.08.2017 ist die neue Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherige VAwS. Wenn in einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes auf die VAwS verwiesen wird, ist nun die entsprechende Regelung der AwSV (z. B. § 49) anzuwenden. Enthält die AwSV strengere Regelungen als eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes, so haben die Regelungen der AwSV Vorrang. Sind Regelungen in einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes strenger formuliert, sind diese weiterhin zu beachten.

Die Wasserschutzgebiete im Hohenlohekreis:

Seit Kurzem bietet der interaktive Dienst UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) neben einer interaktiven Karte auch den Zugriff auf die aktuellen Rechtsverordnungen (inkl. Änderungsverordnungen) zu allen Wasserschutzgebieten im Hohenlohekreis an.

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/home/welcome.xhtml

Hierzu einfach auf obigem Link auf Wasser/Wasserschutzgebiete/Wasserschutzgebiete (mit Weltkugel) klicken und auf das gewünschte WSG zoomen. Anschließend beim gewünschten WSG auf den Info-Button „i“ klicken. Nun werden alle Objektinformationen angezeigt.

Unter „Rechtsverordnung“ werden jeweils die aktuelle Rechtsverordnung (und evtl. vorliegende Änderungsverordnungen) angezeigt.

Kontakt

Landratsamt Hohenlohekreis
Umwelt- und Baurechtsamt
Tel.: 07940 18-1254
Fax: 07940 18-1365
E-Mail schreiben