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Wenn Sie für die Bearbeitung Ihres bereits laufenden baurechtlichen Verfahrens noch Unterlagen an das Landratsamt nachreichen müssen, können Sie uns diese über die landesweite Behördenplattform Service BW digital zukommen lassen. Wurde Ihr Bauantrag bei uns auch in Papierform eingereicht, bitten wir Sie uns die Unterlagen zusätzlich in der Anzahl der eingereichten Planfertigungen in Papierform zukommen zu lassen. Zur digitalen Nachreichung klicken Sie auf Ihre Gemeinde in der Karte.
Sie können Ihren Bauantrag über diese Plattform auch digital stellen, sofern die Gemeinde, in der Ihr Bauantrag eingereicht wird, dies freigeschaltet hat. Dies sehen Sie, wenn Sie die Gemeinde angeben und der Prozess „Baugenehmigung beantragen“ ausgewählt werden kann. Zur Bauantragsstellung kommen Sie hier, zur Einreichung im vereinfachten Verfahren hier.
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von digitalen Unterlagen unser Merkblatt.
Beantragen Sie hier Ihren Schwerbehindertenausweis online. Sie können alle Ihre Daten ganz einfach online eintragen und alle wichtigen Unterlagen hochladen. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich. Der Antrag startet über das Portal Service-BW, wo Sie gebeten werden, ein kostenfreies Servicekonto anzulegen. Hier starten Sie den Antrag.
Das HOKis-Geoportal ist das geografische Informationssystem des Hohenlohekreises. Darin finden Sie eine Vielzahl an räumlichen Informationen, die in Form von interaktiven Kartenanwendung bereitgestellt werden und können von allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen frei verwendet werden können. Hier gelangen Sie zu HOKis-Geoportal.
Das Gesundheitsamt bietet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz online an. Die Belehrung ist Voraussetzung für eine Beschäftigung in einem Bereich, bei dem Kontakt zu Lebensmitteln besteht. Dies gilt beispielsweise in Restaurants, Küchen oder Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung. Die Anmeldung und die Teilnahme am Kurs sowie die Authentifizierung, die Bescheinigung und die Bezahlung von 35,00 € sind hier möglich.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie hier online Ihr Bild abrufen, sich zum Tatvorwurf äußern oder direkt online bezahlen. Klicken Sie dazu hier oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Bußgeldbescheid ein. Die Zugangsdaten für das Online-Portal finden Sie ebenfalls unten auf Ihrem Bußgeldbescheid.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Über diesen Link können Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss über das Portal Service-BW online starten. Hierfür legen Sie sich ein kostenfreies Servicekonto an. Um Ihre Unterschrift zu ersetzen, benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
Hierzu wurde ein Online-Bürgerdienst bei Service BW entwickelt, bei dem Sie Ihre Wasserentnahme elektronisch übermitteln können. Dies bietet den Vorteil, dass Ihre Daten gespeichert und bei der nächsten Bearbeitung wiederverwendet werden können. Durch die elektronische Erklärung müssen Sie nichts mehr per Post einreichen. Zur Abgabe der Online-Erklärung klicken Sie hier.