Im Zuge der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg wurden die
Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern aufgelöst und vielfältige Aufgaben zum 01.01.2005 auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Hierzu zählt auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII.
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderte ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit – erbracht wird.
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Mit anderen Worten: Die Eingliederungshilfe soll den behinderten Menschen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen und ein selbständiges Leben erhalten. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf oder eine sonstige angemessene Tätigkeit ausüben und möglichst unabhängig von Hilfen anderer leben kann.
Der Hohenlohekreis ist durch die Aufgabenübertragung der Eingliederungshilfe nun auch für die Angebotsentwicklung in der Behindertenhilfe im Hohenlohekreis zuständig. Mit der Sozialplanung soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft mit qualifizierten Dienstleistungen und Einrichtungen ausreichend versorgt sind.
Sozialplanung im Hohenlohekreis