Hohenlohekreis

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Das Jahrhundertwerk

Die Verwaltungsreform zum Jahresanfang 2005 kann mit Fug und Recht als Jahrhundertwerk bezeichnet werden. Sie hat die Struktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg wie noch kein anderes Ereignis zuvor grundlegend verändert.

Von 450 Sonderbehörden und allgemeinen Verwaltungsbehörden wurden mehr als 350 abgebaut. Ihre Aufgaben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in die Regierungspräsidien, Landratsämter und Stadtkreise eingegliedert. Dieses Ereignis hat auch das Landratsamt Hohenlohekreis grundlegend verändert.

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Die Geburt der Reform

Seit langem forderten die Landkreise in Baden-Württemberg die Eingliederung einiger der sogenannten Unteren Sonderbehörden des Landes in die Landkreisverwaltungen. Im Blickpunkt der Begehrlichkeit standen Behörden wie beispielsweise die Landwirtschaftsämter oder die Straßenbauämter. Erfolglos.

Mit Ausnahme der Veränderungen durch die „kleine“ Verwaltungsreform im Jahr 1994, in schönem Verwaltungsdeutsch „Sonderbehördeneingliederungsgesetz -SoBEG“ genannt, blieb die Verwaltungslandschaft statisch.

Bis der seinerzeitige Ministerpräsident Erwin Teufel 2003 quasi mit einem Paukenschlag seine Vorstellungen zu einer tiefgreifenden Reform der baden-württembergischen Landesverwaltung präsentierte.

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Zwischen Skylla und Charybdis

Ab Frühjahr 2004 wurden im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf die zerbrechlichen Sonderbehördenreform-Schiffe in das tosende Meer der politischen Diskussion geschickt.

Als Vorteile der Reform führten die Landkreise die Einheit der Verwaltung auf der Kreisebene, nachhaltige Synergieeffekte durch kurze Entscheidungswege und die Aufgabenbündelung in einer Behörde sowie die Kostenersparnis durch die effizientere Aufgabenerledigung an.

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Wünsche und Forderungen

Am 1. Juli 2004 erreichten die Reformmaßnahmen mit der Verabschiedung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes quasi den sicheren Hafen. Leider waren im Verlauf der Diskussion einige Lösungen vom geraden Kurs abgekommen.

Der Kreistag sprach die Probleme in seinem Beschluss zur Verwaltungsreform vom 8. März 2004 und in der Stellungnahme des Hohenlohekreises konkret an. So sollten  im Rahmen eines weiteren Reformschritts in verschiedenen Bereichen, insbesondere jedoch bei der Flurneuordnung, den Gewässerdirektionen und beim Straßenbau weitere Korrekturen vorgenommen werden.

Er fordert weiter eine dauerhafte und kostenneutrale Abgeltung der entstehenden Mehrkosten und den Abbau von Aufgaben und Standards, der durch Eckdaten konkretisiert werden solle.

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Die Auswirkungen im Hohenlohekreis

Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsreform am 1. Januar 2005 wurden folgende Behörden beziehungsweise Aufgabenbereiche in die Landkreisverwaltung eingegliedert:

  • Schulämter
  • Flurneuordnung
  • Forstämter
  • Versorgungsämter
  • Gewässerdirektionen
  • Gewerbeaufsichtsämter
  • Straßenbauämter
  • Vermessungsämter
  • Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur
  • Lebensmittelüberwachung

Außerdem übernahm der Landkreis die Trägerschaft für die Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell und das Waldschulheim Kloster Schöntal.

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Reform der Reform: die Evaluierung

Die auch vom Hohenlohekreis geforderte Überprüfung der Reform bezeichnet das Gesetz als Evaluierung.

Nach zwei Jahren praktischer Erfahrungen wurde die Reform vom März 2007 bis Juni 2008 mit dem Ziel notwendiger Korrekturen im Detail überprüft, ohne dass die Reform im Grundsatz angetastet werden sollte.

Die Stadt- und Landkreise hatten Gelegenheit, unter anderem über die Umsetzung, die erreichten Einsparungen und ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung Stellung zu nehmen.

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Die Umsetzung im Hohenlohekreis

Als Ergebnis wurde vom Land das Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform beschlossen. Es bestätigt im Prinzip die erfolgreiche Umsetzung der Reform, da nur Änderungen in wenigen Bereichen vorgenommen wurden.

Den Bedenken bei der Flurneuordnung wurde dadurch Rechnung getragen, dass diese Aufgabe zwar bei den Landkreisen verbleibt, jedoch „in der Regel jeweils zwei oder mehrere Landkreise eine „gemeinsame Dienststelle“ bilden sollen“. Als erste Landkreise in Baden-Württemberg setzten der Hohenlohekreis und der Main-Tauber-Kreis diese Forderung um. Sie beschlossen am 9. Februar 2009 die Gründung einer gemeinsamen Dienstelle für die Flurneuordnung. Sie hat ihren Sitz in Tauberbischofsheim, in Künzelsau wird eine Außenstelle eingerichtet.

Unerwartet und zumindest aus der Sicht des Hohenlohekreises nicht erforderlich war die Rücknahme der Reform bei den Schulämtern.
Sie werden wieder aus den Landratsämtern herausgelöst und durch 21 neue Staatliche Schulämter mit größerem Zuständigkeitsbereich ersetzt. Die seit 2005 bestehenden Schulämter des Main-Tauber-Kreises, des Landkreises Schwäbisch Hall und des Hohenlohekreises wurden zu einem alle drei Landkreise abdeckenden neuen Staatlichen Schulamt zusammengefasst, das seinen Sitz in Künzelsau hat.

Eine weitere Veränderung betrifft die Bereiche Vermessung und Flurneuordnung. Das Landesamt für Flurneuordnung wurde aus dem Regierungspräsidium Stuttgart herausgelöst und mit dem Landesvermessungsamt zu einer neuen Landesoberbehörde, dem „Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung“ zusammengefasst. Im Hohenlohekreis wurde im Gefolge dieser Änderung das Vermessungs- und das Flurneuordnungsamt in ein gemeinsames Dezernat integriert.

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Weitere Informationen

Kreistag

Informationen über den Kreistag des Hohenlohekreises und seine Mitglieder erfahren Sie unter der

Rubrik "Kreistag und Politik"

Städte und Gemeinden

Informationen zu den Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis finden Sie hier.