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Pflichtumtausch des Führerscheins

[Artikel vom 13.01.2022]

Die Führerscheinstelle des Hohenlohekreises informiert
 
Nach der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen alle Führerscheine bis 2033 in einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Von dem Pflichtumtausch sind alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013 betroffen. Durch den Umtausch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
 
Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
 
Geburtsjahr                                     Umtausch bis
Vor 1953                                             19. Januar 2033
1953 bis 1958                                     19. Juli 2022
1959 bis 1964                                     19. Januar 2023
1965 bis 1970                                     19. Januar 2024
1971 und später                                 19. Januar 2025
 
Bei Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
 
Ausstellungsjahr                            Umtausch bis
1999 bis 2001                                     19. Januar 2026
2002 bis 2004                                     19. Januar 2027
2005 bis 2007                                     19. Januar 2028
2008                                                   19. Januar 2029
2009                                                   19. Januar 2030
2010                                                   19. Januar 2031
2011                                                   19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013                   19. Januar 2033
 
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 
Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen, sodass ein Verwarnungsgeld erhoben werden kann.
 
Der Antrag zum Umtausch des Führerscheins kann beim Bürgermeisteramt sowie direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Hohenlohekreis erfolgen. Benötigt wird hierfür ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), der aktuelle Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument. Beim Umtausch wird der Führerschein auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
 
Hinweis:
Die Führerscheinstelle im Landratsamt Hohenlohekreis ist montags bis mittwochs sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr, am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 15.30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr geöffnet. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter Tel. 07940 18-1500 zur Verfügung.  

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