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[Artikel vom 30.03.2021]
Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 31.03.2021, in Kraft
Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.