Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Aktuelles
- Landkreis
- Bürgerservice
- Landratsamt
- Tourismus & Wirtschaft
[Artikel vom 31.03.2020]
Coronavirus: Erfolge bei Verdopplungszeit
Sonderregelung für Kontaktpersonen in systemrelevanten Berufen
Die vom Hohenlohekreis ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen zeigen ersten Wirkung. Die Verdopplungszeit hat sich mit Stand Montag, den 30.03.2020, auf neun Tage erhöht. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg verdoppelt sich die Zahl der Corona-Infizierten alle fünf Tage. Die Verdopplungszeit gibt an, wie schnell sich die Epidemie ausbreitet. „Dadurch, dass wir sehr früh getestet haben und alle Kontaktpersonen informieren, können wir jetzt einen ersten Erfolg vermelden“, so Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamts. „Entwarnung können wir aber nicht geben!“ Um die Infektionsketten zu unterbrechen, komme es auch weiterhin auf die Mithilfe eines jeden Einzelnen an. Deshalb appelliert die Amtsärztin: „Bleiben Sie bitte auch weiterhin zuhause und vermeiden Sie Sozialkontakte“.
Der Hohenlohekreis hatte noch vor Land und Bund verschiedene Maßnahmenpakete zum Schutz der Bevölkerung auf den Weg gebracht. So wurden schon Mitte März Veranstaltungen und Besuche in Pflegeheimen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Gesundheitsamt wurde in eine besondere Aufbauorganisation überführt. Insbesondere das Team zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei COVID-19-Erkrankten wurde personell verstärkt. Insgesamt konnten im Hohenlohekreis bisher fast 2.500 Kontaktpersonen ermittelt werden, die sich jetzt in häuslicher Absonderung befinden. Das sind etwa 2,2 Prozent der Kreisbevölkerung. „Durch dieses schnelle und konsequente Handeln haben wir die Chance, weiterhin die Infektionsketten ausgehend von einem bestätigten Fall zu unterbrechen und eine weitere Ausbreitung der Corona-Infektionen im Hohenlohekreis zu verhindern“, so Haack-Erdmann. „Das zeigt sich auch, da wir inzwischen Fälle haben, bei denen bestätigt erkrankte Personen keine Kontaktpersonen mehr angeben, weil sie sich bereits selbst als Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung befanden.“
Neuerungen für das Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel hat mittlerweile das Robert Koch-Institut vorgenommen. Diese beinhalten, dass Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und nicht abkömmlich sind, unter strengen Voraussetzungen weiterarbeiten dürfen. Auch im Hohenlohekreis wird für Kontaktpersonen in systemrelevanten Berufen, die unter die Allgemeinverfügung des Hohenlohekreises fallen, von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht. (siehe Pressemitteilung vom 26.03.2020)
In Anlehnungen an die Empfehlungen vom RKI haben Unternehmen und Betriebe im Hohenlohekreis eine Anzeigemeldung an das Gesundheitsamt vorzulegen.
Mit der schriftlichen Anzeigenachricht an das Gesundheitsamt bestätigen die Unternehmen, dass
- alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind,
- die Beschränkung auf essentielles und/oder hoch spezialisiertes Kritis-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann, erfolgt ist,
- ein Betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen besteht,
- das Arbeiten von ansteckungsverdächtigen Personen (Kontaktpersonen) nur in Ausnahmefällen stattfindet,
- unter folgenden Voraussetzungen das Arbeiten bei asymptomatischen, ansteckungsverdächtigen Personen stattfinden:
Außerhalb der Arbeitstätigkeit gilt die Allgemeinverfügung des Hohenlohekreises über die häusliche Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen („Kontaktpersonen“) mit dem neuartigen Coronavirus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus fort.
Vordrucke der Anzeigenmeldung für die Arbeitgeber sind unter www.corona-im-hok.de erhältlich. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises kann binnen zwei Wochen nach Eingang der Anzeige die genannte Ausnahmeregelung der Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen zurücknehmen.
Das Landratsamt Hohenlohekreis unterschrieb die Zielvereinbarung zum familienbewussten & demografieorientierten Arbeitgeber. Ziel des Programms ist, das Familienbewusstsein und das Demografiemanagement des Landratsamts Hohenlohekreis weiterzuentwickeln und der Ausgangssituation angemessene Handlungsansätze zu erarbeiten.
Neues aus den Kommunen des Hohenlohekreises erfahren Sie unter der