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Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.
Wenn das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat es selbst Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe. Dies gilt beispielsweise in Fällen der Adoption oder bei Tod oder wenn die Mutter kranksheitsbedingt nicht beim Kind sein kann.
Kosten
Dauer der Unterstützung
Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse
Sie sind schwanger oder haben bereits entbunden.
bei gesetzlich Versicherten: die Krankenversichertenkarte
Sie haben Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Entbindung. Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl und sprechen Sie mit ihr die weiteren Termine ab.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.04.2019 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Das Landratsamt Hohenlohekreis unterschrieb die Zielvereinbarung zum familienbewussten & demografieorientierten Arbeitgeber. Ziel des Programms ist, das Familienbewusstsein und das Demografiemanagement des Landratsamts Hohenlohekreis weiterzuentwickeln und der Ausgangssituation angemessene Handlungsansätze zu erarbeiten.