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Bitte beachten Sie, dass im Landratsamt Hohenlohekreis weiterhin die FFP2-Maskenpflicht aufgehoben wurde. Das Tragen einer Maske wird jedoch zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden weiterhin empfohlen.
Mit den Online-Diensten können Sie jedoch auch bequem von zu Hause aus, unter iKfz Stufe3, Ihr Fahrzeug online abmelden, wieder zulassen, eine Neuzulassung vornehmen oder ein Fahrzeug aufgrund Halterwechsel umschreiben. Nutzen Sie den Online-Service ebenso für Wunschkennzeichenreservierungen.
Hier geht es zu den Online-Diensten Zulassung, Abmeldung und Umschreibung.
Hier geht es zur Wunschkennzeichenreservierung.
Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie hier.
Zu den Formularen der Zulassungsstelle gelangen Sie hier.
Wie lange dauert´s noch? Informieren Sie sich hier über die aktuellen Wartezeiten in der Zulassungsstelle:
Künzelsau
Ca. 120.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen KÜN bzw. ÖHR sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt. Und wer die Welt motorisiert erleben will, braucht einen Führerschein. Auch den gibt es beim Landratsamt.
Wer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, kann dies in der Zulassungsbehörde in
Künzelsau tun.
Fahrzeuge können nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
Eine Zulassung ist nur möglich, sofern ein vom Halter und Zahler unterschriebenes Sepa-Mandat für den Einzug, im Original, zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt wird.
Erfolgt die Zulassung durch eine dritte Person, ist eine Zulassungsvollmacht, sowie bei Privatpersonen der Ausweis/Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug vorzulegen.
Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk sowie bei Wechsel Halter und Zulassungsbezirk
Ab dem 1. Oktober 2019 besteht nicht nur die Möglichkeit der Mitnahme des Kennzeichens bei Wohnortwechsel in einen anderen Landkreis. Es besteht nun auch die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme bei Wechsel des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk. Die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug innerhalb Deutschlands sowie bei Wechsel des Halters mit Wechsel des Zulassungsbezirks wurde somit aufgehoben. Soll das Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk beibehalten werden, hat der Halter bei der für den neuen Wohnsitz/Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich die Änderung der Adresse vorzunehmen. Andernfalls hat er ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks zu beantragen. Wechselt der Halter und der Zulassungsbezirk, jedoch das Kennzeichen soll beibehalten werden, benötigt man zur Umschreibung zu den Fahrzeugpapieren zusätzlich eine Bestätigung des bisherigen Besitzers zur Einwilligung der Kennzeichenmitnahme. Voraussetzung für beide Vorgänge ist jedoch, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein muss. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage unter "Wissenswertes zur KfZ-Zulassung", was für die jeweiligen Änderungen vorzulegen ist.
Änderung der Anschrift
Bei Änderung der Anschrift (Umzug innerhalb des Kreises) ist die ZBI (Fahrzeugschein) und der gültige Personalausweis vorzulegen, ändert sich zusätzlich der Name, ist die ZBII (Fahrzeugbrief) ebenso vorzulegen.
Wechselkennzeichen
Ab 1. Juli 2012 wurde die Einführung von Wechselkennzeichen vom Gesetzgeber beschlossen. Nähere Informationen zu Wechselkennzeichen finden Sie in unserer Rubrik „Aktuelles“ unter dem Thema „Wechselkennzeichen Info“.
FIN-Prüfung bei Fahrzeugen
Wurde bei Neufahrzeugen noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt, sowie bei Importfahrzeugen, welche auch im Ausland noch nicht zugelassen waren, muss die Fahrzeug-Identnummer geprüft werden. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Händler erfolgen: Die Bestätigung der geprüften FIN muss auf dem Firmenbriefbogen erfolgen, ebenso muss der Nachweis/Stempel der Zertifizierung der Werkstatt (z.B. AU Stempel) auf der Bestätigung sein. Der Bestätigung bitte beifügen: Foto der eingeschlagenen FIN mit Datum und Uhrzeit. Das Fahrzeug muss somit nicht zur FIN-Prüfung bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden.
Die FIN Prüfung kann generell auch durch eine technische Prüfstelle erfolgen.
Verkauf eines Fahrzeuges
Wer ein Fahrzeug verkauft, hat unverzüglich der Zulassungsbehörde die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Wurden der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder dem Erwerber übergeben, muss der Anzeige eine entsprechende Empfangsbescheinigung des Erwerbers beigefügt werden (z.B. Kopie des Kaufvertrags).
Technische Änderungen am Fahrzeug
Werden technische Änderungen (z.B. Einbau eines Abgasreinigungssystems) vorgenommen, muss das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Das Abnahmegutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden, sofern keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt. Ist die Eintragung der techn. Änderung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist auch die ZBII vorzulegen.
Sie haben Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer oder Steuervergünstigungen?
Antworten finden Sie hier
Die Formulare für die Kategorie "KfZ-Zulassung"
Für die Zulassung selbst ist kein Antragsformular erforderlich; die benötigten Angaben werden bei Ihrem Besuch in der Zulassungsstelle direkt abgefragt und elektronisch erfasst. Zahlungen mit der Geldkarte oder EC-Karte sind möglich.
Montag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
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14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende
Zulassungsstelle Künzelsau
74653 Künzelsau
Allee 17
Tel.: 07940 18-500
Fax: 07940 18-1223
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Das Landratsamt Hohenlohekreis unterschrieb die Zielvereinbarung zum familienbewussten & demografieorientierten Arbeitgeber. Ziel des Programms ist, das Familienbewusstsein und das Demografiemanagement des Landratsamts Hohenlohekreis weiterzuentwickeln und der Ausgangssituation angemessene Handlungsansätze zu erarbeiten.