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Seit 01.01.2010 unterliegt das Befahren des Kochers mit Booten und Kanus einer Beschränkung. Diese gilt für den gesamten Verlauf des Kochers im Hohenlohekreis von der Kreisgrenze oberhalb von Künzelsau – Kocherstetten bis zur Kocherbrücke in Öhringen – Möglingen.
Im Wesentlichen ist eine Befahrung des Kochers erst ab einem Wasserstand von mind. 40 cm am Kocherpegel Kocherstetten zulässig. Die Ausleitungsstrecken an den Wasserkraftwerken / Wehren dürfen sogar erst ab einem Pegel von 60 cm befahren werden; ansonsten sind diese zu umtragen. Auch ein Ziehen, Schieben oder Treideln der Boote ist dort nicht erlaubt. Details finden Sie auf den nebenstehenden Karten und im Verordnungstext (§§ 2+3 der Verordnung).
Bitte beachten Sie bei einer Befahrung auch folgende Punkte
Detailkarte zur Kocherverordnung
Den Pegelstand Kocherstetten erfahren Sie unter Tel.: 07940 2590 oder hier.