Neue Regelungen für Anwender, Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln
Fristen bei der Antragstellung des neuen Sachkundenachweises beachten
Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reichte bisher eine entsprechend abgeschlossene Ausbildung, ein abgeschlossenes Studium oder eine bestandene Sachkundeprüfung aus. Ab dem 26. November 2015 wird nur noch der neue bundeseinheitliche Sachkundenachweis im Scheckkartenformat akzeptiert.
Den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und die neue Ausweiskarte benötigen Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten, andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten (z.B. in einem Ausbildungsverhältnis) oder beaufsichtigen (z.B. bei einer Hilfstätigkeit), Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen (Handel, Genossenschaften, Baumärkte, Gärtnereien, etc.) oder Pflanzenschutzmittel über das Internet anbieten.
"Alt-Sachkundige" können den neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz bis zum 26. Mai 2015 beantragen, sofern die Ausbildung, die zur Sachkunde führte, bis 14. Februar 2012 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Andernfalls muss der "Alt-Sachkundige" mit erheblichen Nachteilen rechnen, wie dem Verlust von Berechtigungen, der Vorlage von zusätzlichen Bescheinigungen bis hin zum Verlust der Sachkunde.
"Altsachkundig" ist, wer einen nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 anerkannten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss der Fachrichtungen Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau besitzt oder wer erfolgreich eine Sachkundeprüfung Pflanzenschutz abgelegt hat. Zu den anerkannten Berufen zählen Land- und Forstwirte, Gärtner, Winzer usw. Nach altem Pflanzenschutzrecht berechtigen diese Berufe bzw. Hochschulabschlüsse, Pflanzenschutzmittel für berufliche Zwecke anzuwenden, über den Pflanzenschutz zu beraten sowie zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Antragsteller sollten in ihrem Antrag daher auch alle Berechtigungen ankreuzen, die ihnen aufgrund ihres Berufs- oder Studienabschlusses zustehen.
Die Beantragung des neuen Sachkundenachweises kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Für die schriftliche Beantragung ist das Antragsformular auf Anfrage beim Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, Tel. 07940 18-601, erhältlich.
Empfohlen wird die Antragstellung mit Registrierung im Online-Verfahren unter dem Link www.pflanzenschutz-skn.de. Der Antragsteller erhält nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse ein Passwort, mit dem er sich anmelden und den Antrag stellen kann.
Eine Antragstellung im Online-Verfahren ohne Registrierung ist ebenfalls möglich. Durch die Eingabe der Postleitzahl wird der Antrag dann direkt an die für den Antragsteller zuständige Landwirtschaftsbehörde geschickt. Die Nachweise, welche die Sachkunde belegen wie z.B. Abschlusszeugnisse, können in eingescannter Form dem Antrag beigefügt werden. Sollte das Einscannen der Unterlagen nicht möglich sein, kann dies auch auf dem Postweg zugesandt werden.
Informationen zur Antragstellung und zum Sachkundenachweis gibt es beim Landwirtschaftsamt, Tel. 07940 18-601 oder auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums - Augustenberg unter http://www.ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Pflanzenschutz/Sachkunde .