Wer braucht die Infektionsschutzbelehrung?
Jeder, der beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommt, mit ihnen arbeitet, sie vorbereitet, zubereitet oder in Verkehr bringt, benötigt eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), um die Übertragung von krankmachenden Keimen auf Lebensmittel oder von Lebensmitteln auf den Menschen zu vermeiden.
Zu diesen Personen zählen Mitarbeiter in Küchen, Gaststätten, Kantinen, Cafés, Kindergärten, Schulen und sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, wie Heimen, Beschäftigte im Lebensmittelbereich, auch bei der Geschirreinigung. Auch Ehrenamtliche, die regelmäßig Speisen herstellen oder Tagesmütter brauchen eine Belehrung.
Wo finden die Belehrungen statt?
Die Hygienebelehrung nach § 43 IfSG findet online statt. Der Link zur Terminvereinbarung lautet https://www.belehrung-infektionsschutzgesetz.hohenlohekreis.de/.
Die Anmeldung, die Teilnahme am Kurs, die Authentifizierung, die Bescheinigung und die Bezahlung ist online möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein videokonferenzfähiges Endgerät (z. B. PC, Smartphone oder Tablet).
Wann finden die Belehrungen statt?
Das Onlineangebot steht von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminwahl kann bei der Anmeldung getroffen werden.
Was kostet die Belehrung?
Für Einzelpersonen: 35 €
Praktikant*innen bezahlen einen reduzierten Beitrag: Die Anmeldung kann dann mit einem Gutscheincode vorgenommen werden. Diesen erhalten Sie beim Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 07940/18-580.
Wie läuft die Online-Belehrung ab?
Zum gebuchten Termin erhalten Sie einen Anruf vom Technologiezentrum Glehn GmbH.
Nach Authentifizierung bekommen Sie einen Code für die Internet-Seite, auf der Sie die Belehrung absolvieren können. Diese dauert ca. 30-40 Minuten. Im Anschluss erfolgt eine kurze Prüfung und nach erfolgreicher Belehrung steht die Bescheinigung sofort als Download zu Verfügung.
Zusatzinformationen:
Die Online-Belehrung findet in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch statt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.
Tel.: 07940 18-580
Email: gesuamt@hohenlohekreis.de