Das Umwelt- und Baurechtsamt des Landratsamts Hohenlohekreis ist in 5 Fachdienste (FD) untergliedert.
Der Fachdienst 50.1 Wasserwirtschaft und Bodenschutz befasst sich mit der Genehmigung von Abwasserbeseitigungsanlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen, mit der technischen Wasserversorgung bzw. Trinkwasserversorgung sowie dem Hochwasserschutz und leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und für die Sicherheit der Bevölkerung im Hohenlohekreis. Außerdem befasst sich der Fachdienst mit dem Bodenschutz sowie dem Grundwasser- und Gewässerschutz und leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für die naturnahe Erhaltung der Gewässer und die Sicherung des Grundwasservorkommens.
Der Fachdienst 50.2 Baurecht und Wohnbauförderung kümmert sich um die Beachtung der öffentlichen baurechtlichen, denkmalschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften. Er befasst sich außerdem mit Wohnraumförderung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Schornsteinfegerwesen.
Fachdienst 50.3 Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz: Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, z. B. hinsichtlich Artenschutz, Landschaftspflege, Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Verfahren im Zusammenhang mit Schutzgebieten nimmt der Fachdienst 50.4 Naturschutz und Bauleitplanung wahr und wirkt bei Verfahren der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden sowie der Landes- und Regionalplanung mit.
Um die Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Anträge, Aufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, abfallrechtliche Verfahren sowie Aufgaben nach dem Umweltverwaltungsgesetz kümmert sich der Fachdienst 50.5 Umweltverwaltungsrecht.