Wahlen

Kreis - Kommunalwahlen

In Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre die Kreisräte in den Landkreisen und die Gemeinderäte in den Städten und Gemeinden sowie gegebenenfalls die Ortschaftsräte in den Ortschaften neu gewählt. Diese Positionen werden von den Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde oder des Kreises gewählt. 
Anders ist es bei der Funktion des Landrats oder der Landrätin. Diese Wahl findet alle acht Jahre statt. Gewählt wird der Landrat / die Landrätin durch die Kreisräte.

Kreistagswahl 2024

Termin

Die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden am 9. Juni 2024 statt.

Allgemeine Hinweise und Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 können Sie der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung entnehmen.

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl

Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
 
Nach § 13 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) können Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 28. März 2024, 18 Uhr (73. Tag vor der Wahl) beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses – Landratsamt Hohenlohekreis, Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Allee 17, 74653 Künzelsau – schriftlich eingereicht werden.
 
Wichtiger Hinweis für Wahlvorschlagsträger: Wir bitten interessierte Wahlvorschlagsträger um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters.
 
Kontakt
Landratsamt Hohenlohekreis
Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
Allee 17
74653 Künzelsau
07940 18-1230
Kommunalamt@Hohenlohekreis.de

Sitzverteilung und Wahlkreiseinteilung

Der XI. Kreistag des Hohenlohekreises wird sich aufgrund der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 20 Abs. 2 Landkreisordnung (LKrO), § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) aus 36 ordentlichen Sitzen zusammensetzen. Durch Mehr- und Ausgleichssitze darf sich diese Sitzzahl nach § 22 Abs. 6 Satz 6 LKrO um max. 20 Prozent erhöhen, sodass der XI. Kreistag des Hohenlohekreises höchstens 43 Sitze umfassen wird. (Einwohnerzahl des Hohenlohekreises zum  30.09.2022: 115.003)

Der Kreistag des Hohenlohekreises hat am 27. März 2023 folgende Wahlkreiseinteilung beschlossen:

Wahlkreis I: Künzelsau               
Kommune: Künzelsau   
Sitze: 5

Wahlkreis II: Öhringen
Kommunen: Öhringen, Zweiflingen
Sitze: 9

Wahlkreis III: Jagsttal-Krautheim
Kommunen: Dörzbach, Krautheim, Mulfingen, Schöntal
Sitze: 5

Wahlkreis IV: Kochertal-Ingelfingen
Kommunen: Forchtenberg, Ingelfingen, Niedernhall, Weißbach
Sitze: 5

Wahlkreis V: Neuenstein
Kommunen: Kupferzell, Neuenstein, Waldenburg
Sitze: 5

Wahlkreis VI: Bretzfeld-Pfedelbach
Kommunen: Bretzfeld, Pfedelbach
Sitze: 7
 

Die Karte zeigt die Umrisse des Hohenlohekreis und der Städte und Gemeinden. Die Gemeinden sind je nach Wahlkreis in gelb, rot, rosa, hellblau, grün und lila gefärbt.
Wahlkreise des Hohenlohekreises für die Kreistagswahl 2024.

Kreistagswahl 2019

Die Wahl zum X. Kreistag des Hohenlohekreises fand am Sonntag, 26. Mai 2019 statt.

Weitere Informationen (PDF | 145 KB) zum Wahlergebnis, der Sitzverteilung und der Ergebnisse der einzelnen Bewerber.