Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde (§ 71 AufenthG) trifft Entscheidungen nach dem Gesetz über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit von Migranten, welche sich vorübergehend oder auf Dauer im Hohenlohekreis aufhalten.
Welcher Antrag ist der Richtige für mich?
Hier können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Formular oder Anliegen für Sie passend ist.
Dienstleistungen
- Erstregistrierung für Geflüchtete aus der Ukraine: Bitte Terminanfrage per E-Mail an auslaenderamt@hohenlohekreis.de
(Bitte Passkopie, Einreisestempel und Wohnadresse beifügen) - Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) /
Bei Bedarf: Vollmacht (PDF | 846 KB) zur Abholung des eAT - Antrag auf Ersterteilung einer Duldung (PDF | 917 KB)
- Asylangelegenheiten (Gestattung, Verlängerung einer Duldung (PDF | 1,4 MB))
- Änderung Nebenbestimmung (Wohnsitzauflage (PDF | 982 KB), Beschäftigung, Adressänderung, Änderung PIN)
- Beantragung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) / Aufenthaltserlaubnisse
- Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels aufgrund von neuem Reisepass
- Beantragung einer Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte der EU, Daueraufenthalt
- Fachkräfteverfahren
- Verpflichtungserklärungen
- Verlustanzeige
Online Terminvereinbarung
Inbetriebnahme biometrische Aufnahmestation „Point-ID“
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Gesetzesänderung vom 1. Mai 2025 darf die Ausländerbehörde für die Beantragung elektronischer Aufenthaltstitel nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen.
Lichtbilder im Fotostudio
Die Antragstellenden können Passbilder von Fotostudios über einen gesicherten Cloud-Dienst direkt an die zuständigen Behörden verschicken. Sie erhalten dazu einen individuellen Code vom Fotografen, über den die Behörden das Lichtbild abrufen können.
Eine Übersicht der Fotostudios und Märkte, die zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, finden Sie unter alfo Passbild - Digitale Passbilder bzw. Passbilder Service DM.
Lichtbilder vor Ort in der Ausländerbehörde
Ab sofort können Sie zusätzlich Ihr biometrisches Lichtbild auch direkt bei der Ausländerbehörde über die neue biometrische Aufnahmestation „Point-ID“ der Bundesdruckerei im Foyer des Landratsamts Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erstellen lassen.
Point-ID ist ein modernes Aufnahmesystem, dass die sichere und effiziente Erfassung Ihres biometrischen Lichtbildes beim Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde ermöglicht. Die Vorlage eines papiergebundenen Lichtbildes ist daher nicht mehr notwendig.
Bitte beachten Sie, dass das Point-ID-Aufnahmesystems nur für Anliegen der Ausländerbehörde genutzt werden kann! Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellenden in anderer Weise überlassen.
Wir laden Sie herzlich ein, die neue Station zu nutzen, um Ihre biometrischen Lichtbilder schnell und unkompliziert zu erstellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühren für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung müssen direkt im Rahmen der Antragsstellung (Online-Dienstleistung) bezahlt werden. Alle anderen Gebühren sind weiterhin vor Ort zu zahlen. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos per EC-Cash am zentralen Kassenautomat zu bezahlen.
Information: Unterstützung durch die neue Landesagentur zur Fachkräftezuwanderung (LZF)
Ab dem 01.04.2025 haben Arbeitgeber im Fachkräfteverfahren die Wahl, sich neben den örtlich zuständigen Ausländerbehörden an die Zentrale Landesagentur zur Fachkräftezuwanderung (LZF) zu wenden. Nähre Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lzf-bw.de/.
