Barrierefreiheit

Der Hohenlohekreis ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hohenlohekreis.de 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund nicht vollständig barrierefreier Dokumente nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der großen Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.06.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse pressestelle@hohenlohekreis.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. Gerne können Sie auch anrufen 07940 18-1361. Selbstverständlich können Sie sich auch auf dem Postweg an uns wenden:

Landratsamt Hohenlohekreis
Pressestelle
Allee 17
74653 Künzelsau

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite/ mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.