Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest (ASP)
Da die Früherkennung eines Seucheneintrags für die Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche essentiell ist, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ein Früherkennungsprogramm ASP ins Leben gerufen, das die schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg auf eine eventuelle Ausbreitung der ASP vorbereiten und hierdurch auch wirtschaftliche Nachteile abmildern soll.
Wenn es zu einem ASP-Ausbruch bei gehaltenen Schweinen oder bei Wildschweinen kommt, werden Sperrzonen eingerichtet. Eine Verbringung von Schweinen innerhalb oder aus diesen Sperrzonen heraus ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde möglich.
Für den Erhalt dieser Ausnahmegenehmigung, benennt das MLR und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die folgenden Voraussetzungen:
- Regelmäßige amtliche Betriebsinspektionen
- Einhaltung von verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich eines betriebseigenen Plans zum Schutz vor biologischen Gefahren
- Regelmäßige Durchführung von ASP-Erregeruntersuchungen bei verendeten oder notgetöteten Schweinen, sogenannte „ständige Überwachung“
Durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP kann vorab sichergestellt werden, dass die entsprechenden schweinehaltenden Betriebe diese Voraussetzungen erfüllen.
In Folge dessen erhalten sie einen ASP-Status, der ihnen ermöglicht, auch bei der Einrichtung von Sperrzonen Schweine ohne Zeitverzögerung zu verbringen.
Außerdem wird mit der Teilnahme die rechtzeitige Erkennung eines eventuellen Seucheneintrags sowie die Verhinderung der Verbreitung dieser Seuche unterstützt.
Um am Früherkennungsprogramm ASP teilzunehmen, muss ein Antrag samt Musterplan (PDF | 421 KB) bei dem zuständigen Veterinäramt gestellt werden.
Weitere Informationen zum Früherkennungsprogramm ASP erhalten Sie in diesem Merkblatt (PDF | 86 KB) oder auf der Webseite des MLR.
Eine Teilnahme am Früherkennungsprogramm erfolgt freiwillig.