Ausländerbehörde
Empfehlung: Öffnungszeiten am Vormittag nutzen - Lange Wartezeiten in der Ausländerbehörde vermeiden
Das Landratsamt Hohenlohekreis bittet darum, wenn möglich die Sprechzeiten des Ausländeramtes am Vormittag zu nutzen. Dadurch können lange Wartezeiten für Kundinnen und Kunden vermieden werden. Das Ausländeramt hat am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schalterende.
Vor allem Donnerstagnachmittags suchen sehr viele Menschen die Ausländerbehörde im Landratsamt Hohenlohekreis auf. Lange Wartezeiten sind dabei oft die Folge und es ist möglich, dass der Annahmeschluss vorgezogen werden muss.
Bei umfangreichen Anliegen oder höherem Beratungsbedarf wird dringend empfohlen, einen Termin außerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail an Auslaenderamt@Hohenlohekreis.de, zu vereinbaren.
Bei Fragen zu laufenden Verfahren wird dringend gebeten, sich per E-Mail an Auslaenderamt@Hohenlohekreis.de zu wenden, damit eine schnelle und effektive Bearbeitung, direkt durch die zuständigen Sachbearbeitenden erfolgen kann.
Information: Unterstützung durch die neue Landesagentur zur Fachkräftezuwanderung (LZF)
Ab dem 01.04.2025 haben Arbeitgeber im Fachkräfteverfahren die Wahl, sich neben den örtlich zuständigen Ausländerbehörden an die Zentrale Landesagentur zur Fachkräftezuwanderung (LZF) zu wenden. Nähre Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lzf-bw.de/.
Das Ausländeramt trifft Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit von Migranten, welche sich vorübergehend oder auf Dauer im Hohenlohekreis aufhalten.
Anträge und Formulare finden Sie unter der Formularverwaltung.
Aufgaben
Die Ausländerbehörde (§ 71 AufenthG) ist die für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt. die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständige Stelle.
Gebühren
Die Gebühren für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung müssen direkt im Rahmen der Antragsstellung (Online-Dienstleistung) bezahlt werden. Alle anderen Gebühren sind weiterhin vor Ort zu zahlen. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos per EC-Cash am zentralen Kassenautomat zu bezahlen.
Weitergehende Informationen
- Sozialamt
- Jobcenter
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Auswärtiges Amt
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg
- UMA - Jugendamt
- Migration und Integration
- Zuständigkeiten und Angebote für Migranten im Hohenlohekreis - Kontaktliste (PDF | 157 KB)
- Diakonie - Kontaktstelle Flucht und Asyl
- Caritas - Flüchtlingsarbeit und Migrationsberatung
Online-Dienstleistungen
Die Beantragung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels und von Verpflichtungserklärungen ist nun auch online möglich. Sie können alle Ihre Daten ganz einfach online eintragen und alle wichtigen Unterlagen hochladen. Wählen Sie hierzu einfach den entsprechenden Antrag aus.
Die Einrichtung eines Servicekontos ist nicht notwendig. Abgesehen von den normalen Gebühren für die Bearbeitung des Antrags entstehen Ihnen keine weiteren Kosten für die Nutzung des Online-Antragsverfahrens.
Inbetriebnahme biometrische Aufnahmestation „Point-ID“
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Gesetzesänderung vom 1. Mai 2025 darf die Ausländerbehörde für die Beantragung elektronischer Aufenthaltstitel nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen.
Lichtbilder im Fotostudio
Die Antragstellenden können Passbilder von Fotostudios über einen gesicherten Cloud-Dienst direkt an die zuständigen Behörden verschicken. Sie erhalten dazu einen individuellen Code vom Fotografen, über den die Behörden das Lichtbild abrufen können.
Eine Übersicht der Fotostudios und Märkte, die zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, finden Sie unter alfo Passbild - Digitale Passbilder bzw. Passbilder Service DM.
Lichtbilder vor Ort in der Ausländerbehörde
Ab sofort können Sie zusätzlich Ihr biometrisches Lichtbild auch direkt bei der Ausländerbehörde über die neue biometrische Aufnahmestation „Point-ID“ der Bundesdruckerei im Foyer des Landratsamts Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erstellen lassen.
Point-ID ist ein modernes Aufnahmesystem, dass die sichere und effiziente Erfassung Ihres biometrischen Lichtbildes beim Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde ermöglicht. Die Vorlage eines papiergebundenen Lichtbildes ist daher nicht mehr notwendig.
Bitte beachten Sie, dass das Point-ID-Aufnahmesystems nur für Anliegen der Ausländerbehörde genutzt werden kann! Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellenden in anderer Weise überlassen.
Wir laden Sie herzlich ein, die neue Station zu nutzen, um Ihre biometrischen Lichtbilder schnell und unkompliziert zu erstellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.