Untere Straßenverkehrsbehörde
Aufgaben als untere Straßenverkehrsbehörde:
- Stellungnahmen zu Planungen und Bauvorhaben
- Anordnung der dauerhaften Beschilderung
- Erlassen von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Antrag bei Baustellen
- Erlaubnis von Veranstaltungen
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporte
- Erteilung der Erlaubnis/Lizenz zum Betreiben des gewerblichen Güterkraftverkehrs
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
- Errichtung und Durchführung der Vekehrsüberwachung
- Genehmigung von Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis")
Eine Übersicht zu Straßensperrungen hat die Stabstelle GIS erstellt.
Den Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund finden Sie in der Formularverwaltung.
Ergebnisse der Unfallkommission/Verkehrssicherheitsarbeit
Nach Eingang der Unfallhäufungsmeldung prüft die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich, ob bei der Unfallhäufung grobe und offensichtliche verkehrsrechtliche oder bauliche Mängel vorliegen. Falls solche Mängel nicht ersichtlich sind, ist die Unfallkommission einzuberufen. Wenn solche Mängel – aufgrund aktueller Ortskenntnis oder der Unfallhäufungsmeldung –nicht eindeutig ausgeschlossen werden können, ist vor Ort eine entsprechende Untersuchung anhand eines Prüfprotokolls vorzunehmen. Für Unfälle mit Verkehrstoten an einem verkehrsrechtlichen Knotenpunkt von Straßen oder an einer aktuell bestehenden Unfallhäufungsstelle besteht gemäß Landesmobilitätsgesetz eine Prüfpflicht. Der Inhalt der Prüfung ist der mögliche Anpassungsbedarf der Infrastruktur und deren Umfeld sowie straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen finden Sie hier:
