Beamter im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (m/w/d)

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung nehmen bei den Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen vorwiegend Aufgaben als Sachbearbeiter-/innen wahr. Dabei bereiten sie Entscheidungen vor und unterstützen Vorgesetzte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Je nach Einsatzbereich erteilen sie Auskünfte, bearbeiten Anträge, setzen nach Vorgaben Gebühren fest, fertigen Bescheide an oder wickeln den Zahlungsverkehr ab.
Sie arbeiten in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen. Auch in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden können sie tätig sein.
Die Ausbildung
Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung ist eine Ausbildung, die durch Verordnungen des Bundes bzw. der einzelnen Bundesländer geregelt ist.
Die 2-jährige Ausbildung erfolgt in der Ausbildungsbehörde und in der Berufsschule, wobei die praktische Ausbildung beim Landratsamt Hohenlohekreis in verschiedenen Fachämtern stattfindet.
Der Berufsschulunterricht wird im 1. Ausbildungsjahr in 4-5 Blöcken/Jahr von jeweils 3-4 Wochen an der Kaufmännischen Schule in Heilbronn durchgeführt, im 2. Ausbildungsjahr wird der 4-wöchige dienstzeitbegleitende Unterricht beim Landratsamt Schwäbisch Hall besucht.
Zum Ende der Ausbildungszeit findet ein 6-monatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildungsabschlussprüfung (Staatsprüfung) an der Verwaltungsschule des Landratsamtes Esslingen statt.
Ausbildungsinhalte
Exemplarische Lernfelder während der praktischen Ausbildung
- Kennenlernen des künftigen Berufsfelds, der wesentlichen Aufgaben, der Organisation und der Arbeitsweise der Behörde
- dienstleistungs- und kundenorientierte Erledigung von Verwaltungsaufgaben
- selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen und Verwaltungsentscheidungen
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeitung von Zahlungsvorgängen
- Beratung von Bürgern und Organisationen
- Bearbeitung von Personalangelegenheiten und Berechnung von Entgelten
- Schriftsätze und Berichte abfassen
Exemplarische Lernfelder während der theoretischen Ausbildung
- Staats- und Europarecht, Kommunalrechtallgemeines Verwaltungsrecht
- Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes, z.B. Beamtenrecht, Arbeits- und Tarifrecht
- Verwaltungslehre, z. B. publikumsorientiertes Verhalten, Grundlagen der Informationstechnik
- öffentliche Finanzwirtschaft, z.B. Haushalts- und Kassenrecht
- Recht der sozialen Sicherung
- Privatrecht
- Wirtschaftslehre, z.B. Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre
- Methodik und Technik der Rechtsanwendung
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf sogenannte Anwärterbezüge. Diese Bezüge richten sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und umfassen den Anwärtergrundbetrag und evtl. einen Familienzuschlag.
Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.342,89 € (Stand 01.12.2022).
Prüfungen
Zwischenprüfung
Je nach Bundesland kann eine Zwischenprüfung vorgesehen sein, in Baden-Württemberg ist dies nicht der Fall.
Abschlussprüfung (Laufbahn- bzw. Staatsprüfung)
Die Abschlussprüfung wird in Form einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung durchgeführt und vor dem Regierungspräsidium Stuttgart abgelegt.
Der schriftliche Teil umfasst mehrere schriftliche Arbeiten aus den verschiedenen Ausbildungs-gebieten, z.B. Staats- und Europarecht oder Kommunalrecht, allgemeines Verwaltungsrecht oder Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, öffentliche Finanzwirtschaft und Verwaltungslehre oder Wirtschaftslehre.
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich vorrangig auf unterschiedliche Schwerpunkte der Fachgebiete, die im schriftlichen Teil geprüft werden.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Verwaltungswirt/Verwaltungswirtin
Rechtsgrundlagen
Bewerbungsmöglichkeit
Bewerben kann sich, wer über einen mittleren Bildungsabschluss verfügt und darüber hinaus einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutsche/r oder den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union erbringt.
Ausbildungsbeginn ist der 1. September eines Jahres.