Gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) (m/w/d)
Ausbildungsinhalt
Die Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst erfolgt im Rahmen eines 16-monatigen Vorbereitungsdienstes. Dieser findet beim Landwirtschaftsamt Hohenlohekreis (unterer Landwirtschaftsbehörde) statt. Aber auch Lehrgänge an der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft in Schwäbisch Gmünd, sowie bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg gehören zur Ausbildung.
Während der Ausbildung erlernen die Auszubildenden je nach Ausbildungsschwerpunkt die Themengebiete Landbau, Weinbau, Obst- und Gartenbau, sowie Haushalt und Ernährung. Der Ausbildungsschwerpunkt ist abhängig von der vorangegangenen Ausbildung des Auszubildenden. Schwerpunktmäßig werden im Vorbereitungslehrgang fundierte Kenntnisse in den Bereichen Beratung, Verwaltungshandeln und Rechtsanwendung vermittelt.
Ausbildungsvergütung
Bewerbungsmöglichkeit
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule oder ein erfolgreicher Abschluss eines Bachelor of Science in einem der Studienfächer Agrarwissenschaften, Gartenbau, Weinbau, Ökotrophologie oder einem vergleichbaren Studienfach. Des Weiteren ist ein Nachweis über eine berufspraktische Tätigkeit von 12 Monaten erforderlich. Hiervon müssen mindestens 6 Monate in einem Landwirtschafts-, Garten- oder Weinbaubetrieb erfolgen. Der Nachweis über einen Berufsabschluss als Landwirt/in, Winzer/in, Gärtner/in oder Hauswirtschafter/in erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls. Über die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten entscheidet das Regierungspräsidium. Da die Auszubildenden während der Ausbildung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt werden, müssen auch die Voraussetzungen zur Einstellung in das Beamtenverhältnis erfüllt werden. Hierzu gehören unter anderem der Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, sowie die für den gehobenen Dienst erforderliche gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten).
Zur Zulassung werden benötigt:
- kurzes Bewerbungsschreiben
- aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis über den höchsten Schulabschluss, die Diplom- bzw. Bachelorurkunde und das dazugehörige Zeugnis
- sowie ein Zeugnis oder Nachweis über eine Abschlussprüfung oder praktische Tätigkeit oder über sonstige bisherige Beschäftigungen.
Bewerbungsfrist für diese Ausbildung ist immer der 15. Mai des Ausbildungsjahres. Wobei die Ausbildung am 1. November beginnt. Die Bewerbungen müssen an folgende Adresse gerichtet werden:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 31
76247 Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde mit der Durchführung der landesweiten Ausschreibung beauftragt und übernimmt sowohl die Einstellung der Anwärter, als auch die Zuweisung zu den Landwirtschaftsämtern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung eingestellt.