Aufgaben

Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien ein und ist deren Ansprechpartner. Unsere Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. 

Wir fördern junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, dabei hat der Schutz von Kindern und Jugendliche oberste Priorität. 

Familien werden bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung von uns unterstützt. Wir beraten Familien, Jugendliche und Kinder in vielfältigen Lebenssituationen wie: 

  • Vereinbarkeit von Erziehung und Beruf 
  • Trennung und Scheidung
  • bei allen Sorgerechtsangelegenheiten 
  • bei der Realisierung ihrer Unterhaltsansprüchen
  • bei Konflikten mit dem Jugendstrafrecht
  • bei familiären Streitigkeiten
  • bei Erziehungsschwierigkeiten
  • etc.

Wir vermitteln, begleiten oder finanzieren

  • die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • die Förderung der Erziehung in der Familie (Umgang, Versorgung in Notsituationen, ...)
  • Hilfen zur Erziehung in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form
  • Kinder in Pflegefamilien

Weitere Aufgaben von uns sind: 

  • Adoptionsvermittlung
  • Vormundschaften für Minderjährige 
  • Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen 
  • Jugendhilfeplanung

Das Jugendamt des Hohenlohekreises ist in die vier Fachdienste Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss untergliedert. Im Jugendamt arbeiten sowohl sozialpädagogische Fachkräfte als auch Verwaltungsfachkräften. Ziel unserer Arbeit ist es, Kinder, Jugendliche und Familien bei Bedarf zu unterstützen und zu möglichst guten Bedingungen für ein positiv gestaltetes Leben beizutragen.