Kocher- und Jagstverordnung

Regelungen am Kocher

Befahren des Kochers mit Booten und Kanus

Seit 01.01.2010 unterliegt das Befahren des Kochers mit Booten und Kanus einer Beschränkung. Diese gilt für den gesamten Verlauf des Kochers im Hohenlohekreis von der Kreisgrenze oberhalb von Künzelsau – Kocherstetten bis zur Kocherbrücke in Öhringen – Möglingen.
Im Wesentlichen ist eine Befahrung des Kochers erst ab einem Wasserstand von mind. 40 cm am Kocherpegel Kocherstetten zulässig. Die Ausleitungsstrecken an den Wasserkraftwerken / Wehren dürfen sogar erst ab einem Pegel von 60 cm befahren werden; ansonsten sind diese zu umtragen. Auch ein Ziehen, Schieben oder Treideln der Boote ist dort nicht erlaubt. Details finden Sie auf den nebenstehenden Karten und im Verordnungstext (§§ 2, 3 der Verordnung).
Bitte beachten Sie bei einer Befahrung auch folgende Punkte

  • Vermeiden Sie unnötige Störungen von Tieren und schonen Sie Brutplätze von Vögeln sowie Laichbereiche von Fischen und Amphibien.
  • Kiesbänke und Inseln dürfen nicht betreten werden.Umfahren Sie Flachwasserzonen, Altarme und Kiesbänke und vermeiden Sie Uferkontakte und Grundberührungen.
  • Beachten Sie die besonderen Umtragungsregeln für die Ausleitungsstrecken in Weißbach und Forchtenberg.
  • Zelten und das Anlegen von Feuerstellen am Ufer ist verboten.
  • Halten Sie das Gewässer, die Ufer und die Wiesen sauber. Entsorgen Sie den Restmüll über Ihren Haushaltsmüll.

Aktueller Pegelstand des Kochers kann unter 07940 2590 erfragt werden oder selbst abgerufen werden.

Optische Darstellung der Regelungen
Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Koch