Der Europäische Sozialfonds Plus
Aufgaben
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF) ist auch in der neuen Förderperiode 2021–2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Neue Förderperiode 2021-2027: Der Europäische Sozialfonds Plus
Die Höhe der ESF-Finanzmittel ist regional verschieden und vom relativen Wohlstand der jeweiligen Region abhängig. Dem Hohenlohekreis steht in der neuen Förderperiode 2021–2027 ein jährliches ESF-Förderkontingent in Höhe von 165.000 € zur Verfügung.
Die bedarfsgerechte regionale ESF-Förderung wird im Hohenlohekreis durch den regionalen Arbeitskreis gesteuert. Der Regionale ESF-Arbeitskreis „Partnerschaft für Beschäftigung“ entscheidet unter dem Vorsitz von Ersten Landesbeamten Gotthard Wirth über die Schwerpunktsetzung innerhalb einer regionalen Arbeitsmarktstrategie und darüber, welche Projekte ein positives Votum für die weitere Antragstellung erhalten.
In der regionalen ESF-Förderung werden Maßnahmen vor dem Hintergrund des Programms für den ESF Plus in der Prioritätsachse A und ggfs. der Prioritätsachse B im Rahmen der „sozialen Innovation“ (Umsetzung ist ab ca. 2025 geplant) verfolgt: Soziale Inklusion, Gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut mit dem spezifischen Ziel h): „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“.
ESF-Projekte müssen zu mindestens 60% mit nationalen Mitteln kofinanziert werden.
In der neuen ESF-Förderperiode werden in der regionalen Förderung im Hohenlohekreis folgende Zielgruppen priorisiert:
- Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auch außerhalb des SGB II-Leistungsbezugs, z.B. rechtskreisübergreifende Maßnahmen
- Benachteiligte, ins Abseits gedrängte junge Menschen am Übergang Schule/Beruf, motivationslose, perspektivlose, ziellose Schülernnen und Schüler, Schulabbrecherinnen und Schulabrecher
Die vom ESF-Arbeitskreis gewünschten Projektinhalte zu diesen Zielen sind in der Arbeitsmarktstrategie 2024 des Hohenlohekreises detailliert dargestellt. Diese ist hier auf der Internetseite des Hohenlohekreises zu finden.
Das Mindestvolumen der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts ist auf 30.000 Euro festgelegt. Je Vorhaben muss die planmäßige Teilnehmeranzahl mindestens zehn Personen umfassen. Mit der Antragstellung ist eine gesicherte nationale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 60 Prozent nachzuweisen.
Das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen zum ESF Plus sind auf der Internetseite ESF-BW abrufbar.
Die Geschäftsstelle des Regionalen ESF-Arbeitskreises koordiniert zwischen regionalen ESF-Interessierten, Projektträgern, Antragstellern, Mitgliedern des Regionalen Arbeitskreises, der L-Bank und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Hohenlohekreis gerne zur Verfügung.
Aktuelles
Downloads
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2025 (PDF | 674 KB)
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2024 (PDF | 1,2 MB)
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2023 (PDF | 2,8 MB)
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2022 (PDF | 819 KB)
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2021 (PDF | 1 MB)
- Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie für den Hohenlohekreis für das Jahr 2020 (PDF | 918 KB)
- Grundlagenpapier für die Vergabe der zusätzlichen Fördermittel (PDF | 202 KB)