Rechtliche Betreuung und Vorsorge
Es kann jeden treffen - rechtzeitig vorsorgen
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln kann – zum Beispiel Verträge abschließen, Rechnungen bezahlen oder medizinischen Maßnahmen zustimmen.
Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Angehörige automatisch entscheiden dürfen. Das ist nicht der Fall. Ohne eine entsprechende Vollmacht dürfen auch nahestehende Personen Sie rechtlich nicht vertreten.
Vorsorge gibt Sicherheit!
Wenn Sie einer Vertrauensperson frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen, kann diese im Ernstfall für Sie handeln. So behalten Sie selbst die Kontrolle darüber, wer Sie vertritt und in welchen Angelegenheiten.
Wann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kann eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Eine rechtliche Betreuung betrifft nur die Bereiche, in denen Unterstützung notwendig ist – zum Beispiel Gesundheit, Vermögen oder Behördenangelegenheiten.
Eine Rechtliche Betreuung anregen oder beantragen:
Wenn Sie sich Sorgen um sich selbst oder eine andere Person machen, können Sie eine rechtliche Betreuung formlos beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder anregen.
Sie können folgendes Formular nutzen: Betreuungsanregung. (PDF | 123 KB)
Weitere wichtige Informationen finden Sie im Hinweisblatt zur Betreuungsanregung. (PDF | 170 KB)
Unser Tipp:
Informieren Sie sich frühzeitig und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen. Vorsorge schafft Klarheit – für Sie und für Ihre Familie.
Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die Betreuungsbehörde wenden. Wir beraten Sie gerne persönlich und vertraulich.
Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie im Flyer der Betreuungsbehörde (PDF | 767 KB).
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Sachverhaltsaufklärungen für die Amtsgerichte und Vorschlag eines rechtlichen Betreuers
- Einzelfallbezogene Aufklärung und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten und Beglaubigung der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen des Hohenlohekreises
- Netzwerkarbeit mit allen Kooperationspartnern, die am Betreuungswesen beteiligt sind
- Gewinnung und Beratung von rechtlichen Berufsbetreuern
- Registrierung von rechtlichen Berufsbetreuern
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Sie können für sich private Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt, nicht mehr für sich selbst handeln können. Dabei können Sie festlegen wer Sie, in welchem Umfang und in welcher Form durch eine Vorsorgevollmacht (PDF | 73 KB) vertreten kann. Ergänzend ist es sinnvoll eine Patientenverfügung (PDF | 56 KB) zu erstellen.
Wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten oder können und es Ihnen wichtig ist, dass eine ganz bestimmte Person im Zweifel Ihre Rechtliche Betreuung übernimmt, können Sie dies in einer Betreuungsverfügung (PDF | 45 KB) festlegen. Umgekehrt, kann man somit auch Personen benennen, die keinesfalls Ihr rechtlicher Betreuer werden soll.
Eine Beratung hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie bei der Betreuungsbehörde oder bei einem der Betreuungsvereine im Hohenlohekreis erhalten:
Die Unterschriften auf den Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Sie bei uns in der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Berufliche Betreuung
Wir suchen des Weiteren rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Bei Interesse an dieser Tätigkeit im Landkreis Hohenlohekreis übersenden Sie bitte ein Bewerbungsschreiben mit aussagekräftigen Unterlagen und einem Lebenslauf.
Seit dem 1. Januar 2023 ist es notwendig einen Antrag auf Registrierung als rechtliche Berufsbetreuerin oder rechtlichen Berufsbetreuer zu stellen. Soweit die beruflichen Qualifikationen und die persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind, werden Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Informationen zum Antrag auf Registrierung als rechtliche Berufbetreuerin oder rechtlichen Berufsbetreuer erhalten Sie auf Nachfrage.
