Umweltverwaltungsrecht
Aufgaben
Der Fachdienst 50.5 Umweltverwaltungsrecht kümmert sich um die Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Anträge, Aufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, abfallrechtliche Verfahren sowie Aufgaben nach dem Umweltverwaltungsgesetz. Er nimmt Aufgaben folgender Bereiche wahr:
Untere Immissionsschutzbehörde
Als untere Immissionsschutzbehörde führt das Umwelt- und Baurechtsamt Genehmigungsverfahren für Industrie- und Gewerbebetriebe nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch und überwacht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Schadstoffausstoß, Lärm und Gerüche werden fachtechnisch beurteilt und falls erforderlich wird auf die Einhaltung vorhandener Grenzwerte hingewirkt. Immissionschutzrechtliche Belange werden auch in andere Verfahren, wie baurechtliche oder wasserrechtliche Verfahren, eingebracht.
Leistungen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Anordnungen
- Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG
- Bearbeitung von Beschwerdefällen wegen Rauch-, Staub- und Lärmbelästigungen
- Ausnahmen für (Klein-)Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV
- Anträge und Verfahren zur Erteilung von Umweltinformationen nach UVwG und Auskünften nach LIFG
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Untere Abfallrechtsbehörde
Um die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen, überwacht das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde alle Vorgänge dieser Art. Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von unerlaubten Abfallablagerungen. Die Beseitigung der Abfälle wird vom Umwelt- und Bauamt veranlasst, meistens wird zusätzlich ein Bußgeld erhoben.
Leistungen
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des dazugehörigen umfangreichen Regelwerks (u.a. Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung)
- Maßnahmen zur Beseitigung von Abfallablagerungen
- Prüfung von Abfallverwertungskonzepten nach Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
- Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
- Aufsicht über die Erd- und Bauschuttdeponien
- Überwachungsbehörde für die Abfallentsorgungsbetriebe
- Bearbeitung von Anzeigen für Abfallsammlungen nach § 18 KrWG
- Anzeigen von Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 und § 54 KrWG
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Unterlagen zur Einsichtnahme
Aufgrund eines technischen Fehlers bei der am 05.09.2025 begonnenen Auslegung wird der Antrag der Paul Kleinknecht GmbH & Co. KG Schotter- und Splittwerke mit den dazugehörigen Antragsunterlagen (insbesondere Antragsformulare/Formblätter; Anlagen- und Betriebsbeschreibung; Bauantrag mit Bauvorlagen; UVP-Bericht; artenschutzrechtliche Prüfungen; Schallimmissionsprognose; Staubimmissionsprognose; Landschaftspflegerischer Begleitplan; Bodenschutzkonzept) sowie die bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen erneut ausgelegt.
Die ausgelegten Unterlagen werden in der Zeit vom 28.10.2025 – 28.11.2025 gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 der 9. BImSchV unter dem folgenden Link veröffentlicht:
