Nitratinformationsdienst 2026 – Annahmestellen bereits ab Mitte Januar geöffnet

Frühzeitige Probeergebnisse für die Düngung von Wintergetreide und Winterraps

Im Hohenlohekreis können Landwirte auch in diesem Jahr wieder Bodenproben für den Nitratinformationsdienst (NID) abgeben – diesmal bereits ab Mitte Januar.

Drei Anlaufstellen stehen dabei zur Verfügung:
 
- Fritz Strecker, Westernbacher Str. 29, Öhringen-Büttelbronn, Tel. 0151/23694318
- Martin Mütsch, Schöntal-Bieringen, Tel. 0162/2141105
- Friedrich Breuninger, Ingelfingen-Hermuthausen, Tel. 0162/7343834

Die Probenahme übernehmen die Landwirte selbst. Die dafür benötigten Utensilien, wie Bohrstöcke oder Transportbehälter für Boden- und Gülleproben, können direkt bei den Anlaufstellen abgeholt werden. Zudem können dort auch Grundbodenuntersuchungen sowie Gülleproben zur Laboranalyse abgegeben werden. Für Fragen oder weitere Informationen steht das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises telefonisch unter 07940 18-1622 oder -1620 zur Verfügung.

Hintergrund:
Warum die Proben relevant sind? Im Frühjahr benötigen Pflanzen Stickstoff – und zwar genau nach ihrem Bedarf. Zu wenig Stickstoff hemmt das Wachstum, zu viel kann die Pflanzen anfälliger für Krankheiten und Schädlinge machen. Deshalb schreibt die Düngeverordnung vor, dass der Stickstoffgehalt im Boden mindestens einmal im Jahr ermittelt und bei der Düngung berücksichtigt werden muss. Eine bedarfsgerechte Versorgung sorgt für gesunde Pflanzen, optimale Erträge – und ist zugleich wirtschaftlich sinnvoll, gerade angesichts steigender Düngerkosten.

Das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises empfiehlt daher, Bodenanalysen durchzuführen. In den sogenannten „Roten Gebieten“ ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht. In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben – zum Beispiel zu Mais und Kartoffeln, nach stickstoffreichen Vorfrüchten, nach dem Umbruch mehrjähriger Stilllegung oder längerem Wechselgrünland, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im Betrieb, sowie bei Intensivobst und Rebflächen.Wer seine Bodenproben abgibt und mit flächenbezogenen Angaben ergänzt, erhält vom Labor eine detaillierte Düngeempfehlung, die genau auf die beprobte Fläche zugeschnitten ist und die Anforderungen der Düngeverordnung erfüllt. Begleitformulare stehen online unter www.duengung-bw.de oder als Handzettel bei den Annahmestellen zur Verfügung. Sowohl Bodenproben als auch Begleitformular werden an der Annahmestelle mit einem Strichcode versehen.