Niedrigwasser im Hohenlohekreis
Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wird per Rechtsverordnung untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden ergiebigen Niederschläge sinken die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern des Landkreises kontinuierlich.
Das Umwelt- und Baurechtsamt des Landratsamtes Hohenlohekreis weist deshalb auf eine zunehmende Niedrigwassersituation hin und ruft die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen, sparsamen und effizienten Umgang mit der Ressource Wasser auf.
Die bislang vereinzelt auftretenden Niederschläge, wie sie beispielsweise bei Sommergewittern auftreten, führen lediglich zu kurzfristigen Anstiegen der Wasserstände. Eine nachhaltige Entspannung der Situation kann nur durch länger anhaltende und ergiebige Niederschläge erreicht werden. Solche Wetterlagen sind derzeit jedoch nicht absehbar.
Niedrigwasser stellt eine erhebliche Belastung für die Lebensgemeinschaften in Flüssen, Bächen und anderen oberirdischen Gewässern dar. Zusätzliche Wasserentnahmen können die Situation weiter verschärfen und die Gewässerökologie nachhaltig beeinträchtigen. Besonders betroffen sind Fische und andere wassergebundene Organismen.
Da in den kommenden Tagen mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation gerechnet wird und eine langfristige Erholung der Wasserstände nicht in Sicht ist, wird das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zeitnah durch eine Rechtsverordnung einschränken.
Mit der Rechtsverordnung wird die Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Hohenlohekreis im Rahmen des Gemeingebrauchs untersagt werden. Geltungsbereich, Dauer und Ausnahmen sind in der Rechtsverordnung geregelt, die auf der Internetseite des Landratsamtes Hohenlohekreis unter www.hohenlohekreis.de veröffentlicht wird.
