Massiv steigende Krankenhausdefizite durch Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag und BWKG schreiben Ministerpräsidenten und fordern Krankenhaus-Nothilfeprogramm

„Trotz massiver Proteste und alternativer Vorschläge von Krankenhäusern und Kommunen hat der Bundesrat am Freitag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz gebilligt. Da Baden-Württemberg die dringend gebotene Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht unterstützt hat, steht es nun in der Verantwortung, die Folgen für die Krankenhäuser und die Patientenversorgung im Land auszugleichen. Andernfalls wird die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung spürbar abnehmen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold. Bereits 2026 betrage das Defizit der Krankenhäuser im Land 880 Mio. Euro. Durch das Gesetz und den Wegfall des Rechnungszuschlags werde für das Jahr 2027 ein Anstieg um 775 Mio. Euro auf rund 1,65 Mrd. Euro verursacht. „Es droht ein kalter Strukturwandel und die Trägervielfalt aus privaten, kirchlichen, freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhausträgern, die seit Jahrzehnten prägend für die Krankenhausversorgung ist, wird massiv gefährdet“, so Scheffold.

„Das Land trägt eine Mitverantwortung für die Folgen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Um dem zusätzlichen Defizit von 775 Mio. Euro zu begegnen, muss das Land ab dem Jahr 2027  ein entsprechendes Krankenhaus-Nothilfeprogramm auflegen“, fordern der BWKG-Vorstandsvorsitzende und die Präsidenten des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Gemeindetag Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Cem Özdemir.

„Mit dem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Freitag, das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu billigen, verschärft sich die ohnehin angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser weiter. Die zusätzlichen Belastungen treffen die Kliniken bundesweit und stellen auch die kommunalen Krankenhausträger in Baden-Württemberg vor enorme Herausforderungen. Zusätzliche Belastungen können die Landkreise auf Dauer nicht aus eigener Kraft auffangen. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zulasten der Krankenhäuser und der kommunalen Haushalte erfolgen. Wir schließen uns daher der Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Städte- und Gemeindetags nach einem Krankenhaus-Nothilfeprogramm des Landes an. Nur mit einer verlässlichen Finanzierung kann die wohnortnahe und leistungsfähige medizinische Versorgung im Hohenlohekreis und in Baden-Württemberg langfristig gesichert werden.“, so Landrat Ian Schölzel.

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