Hohenlohekreis digitalisiert Antragsverfahren für Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Anträge via „eWaffe“ und „service-bw“ jetzt digital und zeitsparend möglich
Der Hohenlohekreis setzt weitere Meilensteine in Sachen Digitalisierung mit dem Ziel einer einfacheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung.
Um die Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger unkomplizierter und zeitsparender zu gestalten, bietet die Waffen- und Sprengstoffbehörde seit Kurzem drei neue Dienstleistungen online an.
So können zum Beispiel Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen mit dem neuen Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ (eWaffe) Anträge für Waffenbesitzkarten von zuhause aus stellen. Diese Anträge werden direkt über das Kommunalportal an die Waffenbehörde übermittelt und dort nahtlos weiterverarbeitet. Dies verspricht eine deutliche Entlastung sowohl für Antragstellerinnen und Antragssteller als auch für Verwaltungsmitarbeitende.
Darüber hinaus können zwei weitere Anträge über die Plattform „service-bw“ des Landes Baden-Württemberg digital eingereicht werden: Die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Diese Neuerungen vereinfachen nicht nur den Zugang zu wichtigen Genehmigungen, sondern sorgen auch für einen zügigen und papiersparenden Ablauf. Interessierte finden alle Informationen und sämtliche Dienstleistungen in der Rubrik „Online Portal“ auf der Internetseite des Landratsamtes Hohenlohekreis unter www.hohenlohekreis.de.