Behördenwegweiser

Behördenwegweiser

Untere Straßenverkehrsbehörde

Beschreibung

Aufgaben als untere Straßenverkehrsbehörde:

  • Stellungnahmen zu Planungen und Bauvorhaben
  • Anordnung der dauerhaften Beschilderung
  • Erlassen von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Antrag bei Baustellen
  • Erlaubnis von Veranstaltungen
  • Genehmigung von Großraum- und Schwertransporte
  • Erteilung der Erlaubnis/Lizenz zum Betreiben des gewerblichen Güterkraftverkehrs
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
  • Errichtung und Durchführung der Verkehrsüberwachung
  • Genehmigung von Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis")

Eine Übersicht zu Straßensperrungen hat die Stabstelle GIS erstellt.

Den Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund finden Sie in der Formularverwaltung.


Ergebnisse der Unfallkommission - Verkehrssicherheitsarbeit

Nach Eingang der Unfallhäufungsmeldung prüft die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich, ob bei der Unfallhäufung grobe und offensichtliche verkehrsrechtliche oder bauliche Mängel vorliegen. Falls solche Mängel nicht ersichtlich sind, ist die Unfallkommission einzuberufen. Wenn solche Mängel - aufgrund aktueller Ortskenntnis oder der Unfallhäufungsmeldung - nicht eindeutig ausgeschlossen werden können, ist vor Ort eine entsprechende Untersuchung anhand eines Prüfprotokolls vorzunehmen. Für Unfälle mit Verkehrstoten an einem verkehrsrechtlichen Knotenpunkt von Straßen oder an einer aktuell bestehenden Unfallhäufungsstelle besteht gemäß Landesmobilitätsgesetz eine Prüfpflicht. Der Inhalt der Prüfpflicht ist der mögliche Anpassungsbedarf der Infrastruktur und deren Umfeld sowie straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden hier veröffentlicht.

Hausanschrift

Allee 17
74653 Künzelsau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Beim Landratsamtsgebäude, in der Tiefgarage des benachbarten Rathauses (gebührenpflichtig), auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude B in Richtung Handelshof oder auf dem öffentlichen Parkplatz Wertwiesen (bei der Kocherbrücke).

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim. Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann auf der B 19 nach Künzelsau. Das Landratsamtsgebäude liegt an der Kreuzung Stuttgarter Straße (B 19) / Stettenstraße / Konsul-Uebele-Straße (Alleekreuzung).

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Verkehr und Mobilität