Vorsorgevollmacht: Mit öffentlicher Beglaubigung auf der sicheren Seite
Mehr Rechtssicherheit für den Ernstfall
Die Vorsorgemappe des Hohenlohekreises erfreut sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Sie wurde vom Landratsamt Hohenlohekreis gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat und dem Betreuungsverein im Hohenlohekreis e. V. Künzelsau erstellt und informiert umfassend über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge.
Dennoch nehmen bislang nur wenige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit wahr, ihre Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen zu lassen – obwohl dies in vielen Fällen einen entscheidenden Vorteil bietet.
Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich in die Lage geraten, seinen Willen nicht mehr selbst äußern zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, wichtige Entscheidungen zu treffen und die eigenen Interessen zu vertreten. Dabei helfen vorsorgende Verfügungen, wie eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht, die in der Vorsorgemappe des Hohenlohekreises zusammengestellt und erläutert werden.
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht bereits mit der Unterschrift der vollmachtgebenden Person wirksam. Für bestimmte Rechtsgeschäfte – etwa bei Grundstücksangelegenheiten, der Ausschlagung einer Erbschaft oder in einzelnen behördlichen Verfahren – ist jedoch eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht erforderlich.
Eine öffentliche Beglaubigung erhöht die Rechtssicherheit der Vorsorgevollmacht. Im Rahmen des Beglaubigungsverfahrens können Bürgerinnen und Bürger zudem eine fachkundige Beratung durch die Betreuungsbehörde sowie die beiden Betreuungsvereine – den Betreuungsverein der Diakoniestation Öhringen e. V. und den Betreuungsverein im Hohenlohekreis e. V. Künzelsau – in Anspruch nehmen.
Gleichzeitig bestätigt der Beglaubigungsvermerk die Echtheit der Unterschrift und besitzt eine hohe Beweiskraft. Dadurch wird die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht bei Banken, Behörden und anderen Vertragspartnern häufig erleichtert. Ohne Beglaubigung können zusätzliche Nachweise oder zeitaufwändige Prüfungen erforderlich werden, die im Ernstfall wertvolle Zeit kosten. Darüber hinaus trägt die öffentliche Beglaubigung zum Schutz vor Missbrauch bei. Die Identität der vollmachtgebenden Person wird überprüft und die Beglaubigung dokumentiert. Dies erschwert Fälschungen und unberechtigte Verwendungen der Vollmacht.
Mit einer Gebühr von zehn Euro ist die öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde eine kostengünstige Möglichkeit, die eigene Vorsorge rechtssicher zu gestalten. Das Landratsamt Hohenlohekreis empfiehlt daher allen Bürgerinnen und Bürgern, sich frühzeitig über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren und eine erteilte Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen. So ist gewährleistet, dass die Vorsorgevollmacht eindeutig und wirksam erteilt wird und im Ernstfall ohne Verzögerung gehandelt werden kann.
Interessierte können sich bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zu anderen vorsorgenden Verfügungen, an die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Hohenlohekreises oder an einen der beiden Betreuungsvereine wenden. Termine bei der Betreuungsbehörde können telefonisch unter 07940 18-2424 sowie per E-Mail an Betreuungsbehoerde@hohenlohekreis.de vereinbart werden.