Pflichtumtausch von Führerscheinen
Frühzeitig Antrag stellen
Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine geht in die nächste Runde: Für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet die gesetzliche Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Das Landratsamt Hohenlohekreis weist die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darauf hin, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten.
Daher empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde allen Betroffenen, den eigenen Führerschein frühzeitig zu prüfen und den Antrag auf Umtausch möglichst zeitnah zu stellen. Insbesondere zum Ende einer Umtauschfrist ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen.
Eine frühzeitige Antragstellung trägt dazu bei, unnötigen Zeitdruck zum Fristende zu vermeiden.
Bei den sogenannten unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahrgänge gelten folgende Fristen:
Ausstellungsjahr Frist
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Der Antrag auf Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Nähere Informationen zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite des Hohenlohekreises unter Dienstleistungen Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen | Hohenlohekreis zu finden.
