Pflichtumtausch von Führerscheinen

Frühzeitig Antrag stellen

Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine geht in die nächste Runde: Für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet die gesetzliche Umtauschfrist am 19. Januar 2027.

Das Landratsamt Hohenlohekreis weist die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darauf hin, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten.

Daher empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde allen Betroffenen, den eigenen Führerschein frühzeitig zu prüfen und den Antrag auf Umtausch möglichst zeitnah zu stellen. Insbesondere zum Ende einer Umtauschfrist ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen.
Eine frühzeitige Antragstellung trägt dazu bei, unnötigen Zeitdruck zum Fristende zu vermeiden.

Bei den sogenannten unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahrgänge gelten folgende Fristen:


Ausstellungsjahr          Frist
2002 – 2004                   19.01.2027
2005 – 2007                   19.01.2028
2008                                19.01.2029            
2009                                19.01.2030
2010                                19.01.2031
2011                                19.01.2032
2012 – 18.01.2013         19.01.2033

Der Antrag auf Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Nähere Informationen zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite des Hohenlohekreises unter Dienstleistungen Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen | Hohenlohekreis zu finden.

Drei Frührerscheine übereinander gelegt, ganz unten der grauem, dann der in rosa und oben drauf liegt ein Kartenführerschein
(Erstellt am 17. September 2026)