Pflichtumtausch von Führerscheinen geht in die nächste Runde
Frühzeitig Antrag vor Ende der gesetzlichen Umtauschfrist stellen
Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine geht in die nächste Runde: Für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet die gesetzliche Umtauschfrist am Dienstag, 19. Januar 2027.
Das Landratsamt des Hohenlohekreises weist die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darauf hin, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt allen Betroffenen, den eigenen Führerschein frühzeitig zu prüfen und den Antrag auf Umtausch möglichst zeitnah zu stellen. Insbesondere in der Phase vor Ablauf einer Umtauschfrist ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen. Eine frühzeitige Antragstellung trägt dazu bei, unnötigen Zeitdruck zum Fristende zu vermeiden.
Bei den sogenannten unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahrgänge gelten folgende Fristen:
Ausstellungsjahr mit Frist:
2002 – 2004: 19. Januar 2027
2005 – 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Der Antrag auf Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Nähere Informationen zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
