Verbraucherbeschwerde

Sie möchten sich über einen Betrieb oder ein Produkt im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramts und der Lebensmittelüberwachung beschweren? Dies können Beschwerden z. B. im Bereich Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabak oder kosmetische Mitteln, sein. Dann finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen, wie Sie ihre Beschwerde einreichen können und was danach passiert.

Wie reiche ich eine Verbraucherbeschwerde ein?

  • Schreiben Sie uns einen Brief oder eine E-Mail
  • Rufen Sie uns an 07940 18-1670
  • Kommen Sie persönlich zu uns ins Amt (Schloßstraße 3 in 74653 Kupferzell)

Es ist wichtig, dass Sie sich sehr schnell, am besten sofort nach dem Feststellen des Beschwerdengrunds, bei uns melden.

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?

  • Name und Adresse des Betriebes
  • Bezeichnung des Produkts
  • Grund der Beschwerde
  • Sind Sie erkrankt? Welche Symptome haben Sie und seit wann?
  • Haben Sie noch Reste des Produkts? Falls ja bitte bewahren Sie diese unbedingt auf! Falls vorhanden bitte auch die Verpackung aufbewahren.
  • Ist der Kaufbeleg noch vorhanden? Bitte aufbewahren.

Hinweis

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte in ärztliche Behandlung.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde ist für Sie kostenlos.
Die Ihnen entstanden Kosten, wie z. B. der Kaufpreis eines Produktes, werden Ihnen nicht erstattet.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Beschwerde?

  • Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittelprodukts, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen (z. B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger).
  • Sie fühlen sich durch deren Zusammensetzung, deren Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht, zum Beispiel über ihre Herkunft oder Qualität 
  • Sie haben den Verdacht auf andere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.
  • Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben wie zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie uns das melden.

Was passiert nach Ihrer Beschwerde?

  • Ihre Angaben werden protokolliert und der Sachverhalt geprüft.
  • Sollten Sie noch Reste des betroffenen Produkts zu Hause haben, wird dieses bei Ihnen als Probe erhoben und in einem staatlichen Labor untersucht.
  • Gegebenenfalls wird eine Vergleichsprobe des betroffenen Produkts erhoben und in einem staatlichen Labor untersucht.
  • Bei Bedarf wird der betroffene Betrieb kontrolliert.