Behördenwegweiser
Baurechtsbehörde
Beschreibung
Der Fachdienst 50.2 Baurecht und Wohnbauförderung kümmert sich um die Beachtung der öffentlichen baurechtlichen, denkmalschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften. Er befasst sich außerdem mit Wohnraumförderung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Schornsteinfegerwesen.
Kontakt
Telefon 07940 18-1367
Fax 07940 18-1365
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Übergeordnete Dienststellen
Umwelt- und BaurechtsamtLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
- Baubeschreibung (PDF)
- Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
- Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)