Behördenwegweiser

Behördenwegweiser

Führerscheinstelle

Beschreibung

Das Landratsamt ist als untere Straßenverkehrsbehörde für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zuständig. Es entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen (Signalanlagen, Fußgängerüberwege, Durchfahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Wegweiser, Parkverbote usw.) anzubringen sind.

Außerdem entscheidet es über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen wie z. B. vom Sonntagsfahrverbot, von der Ferienreiseverordnung, genehmigt Großraum- und Schwertransporte, erteilt Parkberechtigungen für Schwerbehinderte und entscheidet über Anträge auf Genehmigung von Veranstaltungen und von Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken.

Weiter obliegt ihm die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen sowie die Abwicklung sämtlicher Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, einschließlich des Fahrpersonalrechts.

Darüber hinaus obliegt ihm der Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes (Erteilung von Güterkraftverkehrserlaubnissen, EU-Lizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr).

Zum Straßenverkehrsamt gehören auch die Führerscheinstelle, die KFZ-Zulassungsstelle sowie die zentrale Bußgeldstelle.

Hausanschrift

Allee 17
74653 Künzelsau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Beim Landratsamtsgebäude, in der Tiefgarage des benachbarten Rathauses (gebührenpflichtig), auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude B in Richtung Handelshof oder auf dem öffentlichen Parkplatz Wertwiesen (bei der Kocherbrücke).

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim. Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann auf der B 19 nach Künzelsau. Das Landratsamtsgebäude liegt an der Kreuzung Stuttgarter Straße (B 19) / Stettenstraße / Konsul-Uebele-Straße (Alleekreuzung).

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Führerscheinstelle
Montag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Dienstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Freitag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)

Übergeordnete Dienststellen

Straßenverkehrsamt

Formulare und Onlinedienste