Behördenwegweiser

Behördenwegweiser

Kfz-Zulassungsstelle

Beschreibung

Über die Online-Terminvereinbarung können Sie sich online einen Termin für die Kfz-Zulassung buchen.

Auch ist es möglich Ihr Fahrzeug über ikfz abzumelden, wieder zuzulassen, neu zuzulassen oder einen Halterwechsel mitzuteilen.

Bei der Wunschkennzeichen-Reservierung können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.

Wie lange dauert´s noch? Informieren Sie sich hier über die aktuellen Wartezeiten in der Zulassungsstelle.


Leasingbriefauskunft online beantragen

Seit Januar 2025 ist es möglich die Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) online zu beantragen.


Leistungen

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief) – wenn kein Herstellerbrief/keine deutsche ZBII ausgestellt wurde:
    • Vorführung des Fahrzeuges erforderlich oder FIN-Prüfung einer technischen Prüforganisation/Amtsperson
    • Bestätigung Neufahrzeug
    • Neuwagenrechnung und Bescheinigung vom Hersteller, Exporteur oder Importeur, dass noch keinerlei Fahrzeugpapiere augestellt wurden und ggf. aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde
    • CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)


Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, mit Halterwechsel, das bisher im Hohenlohekreis zugelassen war

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Kennzeichenschild(er), bei Kennzeichenwechsel, wenn Fahrzeug noch zugelassen
  • Bestätigung Vorbesitzer über Einwilligung der Kennzeichenübernahme
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Kennzeichenschilder
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Halterwechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Bestätigung des Vorbesitzers zur Einwilligung der Kennzeichenübernahme
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den bisherigen Fahrzeughalter

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KfZ-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 nur bei Kennzeichenwechsel oder Namensänderung
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KfZ-Schein)
  • Kennzeichenschild(er)


Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
  • ggf. Erbnachweis


Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Erbnachweis


Erneuern der Stempelplakette (auf dem Kennzeichenschild)

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf.Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 nur bei zusätzlicher Namensänderung oder wenn es sich noch um einen "alten" (vor 2006) Fahrzeugbrief handelt


Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises bei Kennzeichenbeibehalt

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer, wenn sich auch die Bankverbindung geändert hat
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei zusätzlicher Namensänderung oder wenn es sich noch um einen "alten" (vor 2006) Fahrzeugbrief handelt
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Wohnungswechsel von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenwechsel

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • Bisherige Kennzeichenschilder


Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)


Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischer Änderung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Gutachten bzw. Abnahme über Änderung der technischen Prüfstelle
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)


Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)


Saisonkennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr.
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung


Kurzzeit-Kennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen können nur an folgende Personen vergeben werden:

  • Deren Hauptwohnsitz im Hohenlohekreis ist oder
  • der Standort des Fahrzeugs nachweislich im Hohenlohekreis und Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist oder
  • der Standort des Fahrzeugs im Hohenlohekreis, Antragsteller ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und der Empfangsberechtigte mit Hauptwohnsitz im Hohenlohekreis ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
  • Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung (PDF | 407 KB)
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) 7-stellige Code-Nr. für Kurzzeit-Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief), ggf. Kopie
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung

Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung, darf nur zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist oder in einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Bei bestandener HU ist eine Fahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.


Ausfuhrkennzeichen für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug

Ausfuhrkennzeichen werden nur an Personen mit Wohnsitz im Hohenlohekreis vergeben. Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Hohenlohekreis. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einem anderen Zulassungsbezirk liegen, ist die dortige Behörde für die Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens zuständig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
  • Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich oder FIN-Prüfung einer Prüforganisation/Amtsperson


Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug

Ausfuhrkennzeichen werden nur an Personen mit Wohnsitz im Hohenlohekreis vergeben. Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Hohenlohekreis. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einem anderen Zulassungsbezirk liegen, ist die dortige Behörde für die Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens zuständig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente des Antragstellers, des Bevollmächtigten sowie des Empfangsbevollmächtigten
  • Bei Bedarf: Erklärung Empfangsbevollmächtigung
  • bei Zulassung auf Gewerbebetriebe/juristische Personen zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (KfZ-Schein und KfZ-Brief)
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich oder FIN-Prüfung einer Prüforganisation/Amtsperson

Seit dem 01.07.2010 sind Fahrzeuge auch bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens steuerpflichtig. Die Steuerpflicht dauert, solange das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.
Deshalb ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Es werden auch ausländische Bankverbindungen aus dem europäischen Ausland anerkannt. Hier wird jedoch die IBAN-Nr. und der BIC benötigt.
Kann keine deutsche oder ausländische (IBAN mit BIC) Bankverbindung angegeben werden, muss der Fahrzeughalter vor Erteilung des Ausfuhrkennzeichens den errechneten Steuerbetrag direkt beim Zollamt in Neu-Kupfer einbezahlen. Über das genauere Vorgehen informieren wir Sie dann bei uns vor Ort.


Fahrzeuge aus dem Ausland

Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neu-, Gebrauchtwagen eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf. Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich.


Zulassungen auf Minderjährige

Bei der Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld "Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte" erteilen und jeweils eine Kopie des gültigen Personalausweises beilegen. Ggfs. Nachweis über alleiniges Sorgerecht.

Hausanschrift

Allee 17
74653 Künzelsau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Beim Landratsamtsgebäude, in der Tiefgarage des benachbarten Rathauses (gebührenpflichtig), auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude B in Richtung Handelshof oder auf dem öffentlichen Parkplatz Wertwiesen (bei der Kocherbrücke).

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt von Norden über BAB A 81 Würzburg-Heilbronn, Autobahnausfahrt Tauberbischofsheim. Von dort auf der B 290 nach Bad Mergentheim, dann über B 19 in Richtung Künzelsau. Anfahrt über die BAB A 6 Heilbronn-Nürnberg, Ausfahrt Kupferzell, dann auf der B 19 nach Künzelsau. Das Landratsamtsgebäude liegt an der Kreuzung Stuttgarter Straße (B 19) / Stettenstraße / Konsul-Uebele-Straße (Alleekreuzung).

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
07:30 Uhr - 15:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Dienstag
07:30 Uhr - 15:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Mittwoch
07:30 Uhr - 15:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Donnerstag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Freitag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Verkehr und Mobilität